Für die Piano Metz by DAUM GmbH & Co. KG mit Sitz in der Dr.-Gessler-Straße 10 in 93051 Regensburg wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Regensburg ordnete im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 288/26 am 2. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus aus Regensburg bestellt. Gleichzeitig verfügte das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Regensburg unter der Handelsregisternummer HRA 11010 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Irena & Anton Daum Verwaltungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Anton Daum.
Das Unternehmen ist in der Musikbranche tätig und gehört zu den bekannten Fachhändlern für Klaviere, Flügel und Tasteninstrumente in Ostbayern. Unter der Marke „Piano Metz by DAUM“ werden hochwertige Klaviere und Flügel verschiedener Hersteller verkauft, vermietet, gewartet und restauriert. Zum Leistungsspektrum gehören zudem Stimmarbeiten, Reparaturen, technische Überholungen sowie die Betreuung von Privatkunden, Musikschulen, Konservatorien und Veranstaltern.
Die Wurzeln des Unternehmens reichen auf das traditionsreiche Pianohaus Metz zurück, das über viele Jahre als Fachgeschäft für Klavier- und Flügelbau in Regensburg bekannt war. Nach der Übernahme durch die Familie Daum wurde das Geschäft unter dem Namen „Piano Metz by DAUM“ weitergeführt und ausgebaut.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögenslage analysieren und beurteilen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung oder Sanierung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner bedeutet die Entscheidung zunächst nicht automatisch die Einstellung des Geschäftsbetriebs. Vielmehr dient das vorläufige Verfahren dazu, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftlichen Perspektiven des Unternehmens zu prüfen.
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und wie die Zukunft des traditionsreichen Regensburger Klavierhauses aussieht, wird sich nach Abschluss der nun laufenden Prüfungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht zeigen.