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iQFW Akademie UG & Co. KG unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die iQFW Akademie UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG mit Sitz in der Königswinterer Straße 29 in 53227 Bonn wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Bonn ordnete im Verfahren mit dem Aktenzeichen 98 IN 27/26 am 2. Juni 2026 um 09:51 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Christian Frystatzki aus Bonn bestellt. Anders als bei einem bloßen Zustimmungsvorbehalt verhängte das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot. Damit ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Gesellschaft unmittelbar auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Der Insolvenzverwalter ist nun berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und die Vermögenswerte der Gesellschaft zu verwalten. Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, offene Forderungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu begleichen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Bonn unter der Handelsregisternummer HRA 8616 eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die MN Sicherheit Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Geschäftsführer John Denis Beppo Froesch. Das Unternehmen firmierte früher unter dem Namen MN Sicherheit UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und hatte zuvor seinen Sitz im Pfaffenweg 15 in Bonn.

Die iQFW Akademie war im Bereich Aus- und Weiterbildung tätig. Der Unternehmensname deutet auf eine akademische beziehungsweise berufliche Qualifizierungseinrichtung hin. Nach der Umfirmierung verlagerte sich der Schwerpunkt auf Schulungs-, Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote. Aufgrund der Unternehmenshistorie bestehen zudem Bezüge zum Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, sodass Schulungen für Sicherheitsmitarbeiter, Sachkundeprüfungen, Weiterbildungsmaßnahmen sowie berufliche Qualifizierungsangebote zum Leistungsspektrum gehört haben dürften.

Die Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots stellt eine der stärksten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren dar. Sie wird regelmäßig dann angeordnet, wenn das Gericht einen besonders umfassenden Schutz des Unternehmensvermögens für erforderlich hält.

Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Dabei wird untersucht, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Fortführung oder Sanierung des Geschäftsbetriebs möglich erscheint.

Für Teilnehmer, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Gläubiger bedeutet die Entscheidung zunächst, dass die Gesellschaft ihre Vermögensangelegenheiten nicht mehr selbstständig verwalten darf. Über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Amtsgericht Bonn nach Abschluss der laufenden Prüfungen entscheiden.

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