Für die GMP Deutschland GmbH mit Sitz in der Robert-Bosch-Straße 4 in 56751 Polch wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Mayen ordnete im Verfahren mit dem Aktenzeichen 7 IN 63/26 am 2. Juni 2026 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norman Häring von der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte in Frankfurt am Main bestellt. Gleichzeitig verfügte das Gericht einen Zustimmungsvorbehalt. Damit sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurden die Schuldner des Unternehmens aufgefordert, offene Forderungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu begleichen. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung des Vermögens bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.
Die GMP Deutschland GmbH ist beim Amtsgericht Koblenz unter der Handelsregisternummer HRB 11833 eingetragen. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Ra Sek Geun.
Das Unternehmen war im Bereich industrieller Produktions- und Zulieferleistungen tätig. GMP steht im wirtschaftlichen Umfeld insbesondere für Fertigungs-, Produktions- und technische Dienstleistungen. Die Gesellschaft war über viele Jahre am Standort Polch ansässig und arbeitete im industriellen Umfeld mit Kunden aus unterschiedlichen Branchen zusammen.
Die Industrie- und Zulieferbranche steht seit geraumer Zeit unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Neben gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten belasten schwankende Auftragseingänge, internationale Konkurrenz sowie die anhaltende Konjunkturschwäche zahlreiche Unternehmen. Besonders mittelständische Fertigungsbetriebe geraten dadurch zunehmend in Liquiditätsschwierigkeiten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird die Vermögenssituation analysieren, laufende Geschäftsbeziehungen prüfen und bewerten, ob eine Fortführung oder Sanierung des Unternehmens möglich erscheint.
Für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Gläubiger bedeutet die Entscheidung zunächst, dass der Geschäftsbetrieb unter Aufsicht des vorläufigen Insolvenzverwalters steht. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird und welche Zukunftsperspektiven für die GMP Deutschland GmbH bestehen, wird das Amtsgericht Mayen nach Abschluss der laufenden Prüfungen entscheiden.