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Gateway Real Estate AG weicht von Corporate-Governance-Regeln ab – Rechtsanwalt Blazek erklärt die Bedeutung für Anleger

WOKANDAPIX (CC0), Pixabay

Interviewer:
Die Gateway Real Estate AG hat in ihrer aktuellen Entsprechenserklärung mehrere Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex offengelegt. Unter anderem geht es um fehlende Whistleblower-Systeme, die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates und die Vergütung des Vorstandes. Herr Blazek, wie bedeutend ist eine solche Erklärung überhaupt?

Rechtsanwalt Blazek:
Die Entsprechenserklärung ist für börsennotierte Unternehmen ein sehr wichtiges Dokument. Sie zeigt Investoren, wie das Unternehmen mit Themen wie Transparenz, Kontrolle, Risikomanagement und Unternehmensführung umgeht. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen für gute Unternehmensführung. Unternehmen dürfen davon zwar abweichen, müssen dies aber offen erklären und begründen. Genau das hat die Gateway Real Estate AG jetzt getan.

Interviewer:
Besonders auffällig ist, dass die Gesellschaft auf ein formelles Whistleblower-System verzichtet. Warum ist das relevant?

Rechtsanwalt Blazek:
Whistleblower-Systeme gelten heute als zentraler Bestandteil moderner Compliance-Strukturen. Sie sollen Mitarbeitern oder Dritten ermöglichen, geschützt auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen. Gerade nach zahlreichen Unternehmensskandalen der vergangenen Jahre erwarten viele Investoren und Aufsichtsbehörden solche Systeme inzwischen fast selbstverständlich. Gateway argumentiert zwar, dass Vorstand und Rechtsabteilung eng eingebunden seien und deshalb kein zusätzliches System erforderlich sei. Trotzdem könnte der Verzicht kritisch gesehen werden.

Interviewer:
Die Gesellschaft lehnt außerdem Altersgrenzen für Vorstand und Aufsichtsrat ab. Was steckt dahinter?

Rechtsanwalt Blazek:
Das Unternehmen argumentiert, dass eine Altersgrenze nichts über Kompetenz aussage. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Der Kodex verfolgt allerdings auch Ziele wie Erneuerung, Diversität und langfristige Nachfolgeplanung. Wenn weder Altersgrenzen noch konkrete Kompetenzprofile definiert werden, stellt sich die Frage, wie die strategische Entwicklung des Kontrollgremiums langfristig organisiert werden soll.

Interviewer:
Auch die fehlende Unabhängigkeit des Aufsichtsratsvorsitzenden wird erwähnt. Warum ist das ein sensibles Thema?

Rechtsanwalt Blazek:
Die Unabhängigkeit des Aufsichtsrates gehört zu den wichtigsten Grundsätzen guter Corporate Governance. Der Kodex empfiehlt ausdrücklich, dass der Vorsitzende unabhängig von der Gesellschaft sein soll. Gateway erklärt zwar, dass dadurch kein dauerhafter Interessenkonflikt entstehe. Dennoch achten institutionelle Anleger sehr genau auf solche Punkte, weil die Kontrolle des Vorstandes möglichst unabhängig erfolgen soll.

Interviewer:
Die Gesellschaft sieht außerdem keine variable Vergütung für den Vorstand vor. Ist das ungewöhnlich?

Rechtsanwalt Blazek:
Bei vielen börsennotierten Unternehmen gehören variable Vergütungsbestandteile heute zum Standard. Sie sollen Anreize schaffen, langfristige Unternehmensziele zu erreichen. Gateway hält das eigene Vergütungssystem auch ohne variable Komponenten für angemessen und nachhaltig. Kritiker könnten allerdings argumentieren, dass eine stärkere Verknüpfung von Vergütung und Unternehmenserfolg sinnvoll wäre.

Interviewer:
Gateway erklärt außerdem, dass man sich teilweise nur an den gesetzlichen Mindestanforderungen orientiere, etwa beim Risikomanagement oder bei Veröffentlichungsfristen. Wie bewerten Sie das?

Rechtsanwalt Blazek:
Rechtlich ist das zulässig. Der Kodex geht in einigen Punkten bewusst über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus. Unternehmen können entscheiden, ob sie diesen erweiterten Empfehlungen folgen oder nicht. Für Anleger stellt sich aber immer die Frage, ob ein Unternehmen eher auf maximale Transparenz setzt oder nur das rechtlich Notwendige erfüllt. Genau deshalb sind solche Entsprechenserklärungen für den Kapitalmarkt so wichtig.

Interviewer:
Bedeutet die Erklärung automatisch, dass es Probleme bei der Gateway Real Estate AG gibt?

Rechtsanwalt Blazek:
Nein, das wäre zu einfach. Eine Abweichung vom Corporate-Governance-Kodex bedeutet nicht automatisch Fehlverhalten oder Missstände. Allerdings zeigen zahlreiche Abweichungen, dass das Unternehmen bewusst andere Governance-Strukturen verfolgt als viele vergleichbare börsennotierte Gesellschaften. Für Anleger bedeutet das vor allem: genau hinschauen und die Begründungen sorgfältig bewerten.

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