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Verbraucherzentrale stoppt irreführende Stromtarif-Werbung

succo (CC0), Pixabay

Ein Stromanbieter hat mit besonders günstigen Tarifen geworben, den niedrigen Preis jedoch offenbar nur Neukund:innen gewährt. Weil ein entsprechender Hinweis fehlte, schritt die Verbraucherzentrale Brandenburg ein – mit Erfolg.

Bestandskunde sollte plötzlich mehr zahlen

Ausgangspunkt war der Fall eines Verbrauchers aus Brandenburg. Er wollte innerhalb seines bestehenden Stromanbieters in einen günstigeren Tarif wechseln, der auf der Website des Unternehmens beworben wurde.

Nach Abschluss des Vertrags stellte sich jedoch heraus:
Der tatsächliche Arbeitspreis lag um drei Cent pro Kilowattstunde höher als angekündigt.

Der Anbieter begründete dies damit, dass der beworbene Tarif ausschließlich für Neukund:innen gelte – nicht jedoch für bereits bestehende Kund:innen.

Verbraucherzentrale spricht von irreführender Werbung

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg fehlte auf der Website jeder klare Hinweis auf diese Einschränkung.

Besonders kritisch:

  • weder im Tarifrechner
  • noch in den Tarifdetails
  • noch in den Vertragsinformationen

sei erkennbar gewesen, dass Bestandskund:innen ausgeschlossen werden.

Im Gegenteil: Laut Verbraucherzentrale seien bestehende Kund:innen sogar ausdrücklich zum Tarifwechsel aufgefordert worden.

Die Verbraucherschützer werteten das deshalb als irreführende Werbung und mahnten das Unternehmen erfolgreich ab.

Anbieter verpflichtet sich zur Unterlassung

Nach der Abmahnung verpflichtete sich der Stromanbieter, eine solche Werbung künftig zu unterlassen.

Der Fall zeigt laut Verbraucherzentrale ein grundsätzliches Problem im Energiemarkt:
Zwar dürfen Anbieter unterschiedliche Tarife für Neu- und Bestandskund:innen anbieten. Die Bedingungen müssen jedoch klar und transparent kommuniziert werden.

Vorsicht auch bei Bonus-Angeboten

Besonders häufig treten ähnliche Probleme laut Verbraucherzentrale bei Neukundenboni auf.

Viele Strom- und Gasanbieter werben mit:

  • Sofortboni
  • Neukundenboni
  • einmaligen Gutschriften

Dadurch wirken Tarife auf Vergleichsportalen oft deutlich günstiger, als sie langfristig tatsächlich sind.

Nach dem ersten Vertragsjahr steigen die Kosten häufig spürbar an.

Zusätzlich sind Boni oft an Bedingungen geknüpft, etwa:

  • Mindestvertragslaufzeiten
  • bestimmte Kündigungsfristen
  • durchgehende Belieferung
  • fristgerechte Zahlungen

Worauf Verbraucher achten sollten

Vor einem Tarifwechsel empfiehlt es sich daher, nicht nur auf den beworbenen Endpreis zu achten.

Wichtig sind vor allem:

  • der tatsächliche Arbeitspreis
  • die Grundgebühr
  • die Preisgarantie
  • Bedingungen für Boni
  • Laufzeit und Kündigungsfristen
  • Hinweise für Neu- oder Bestandskund:innen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Preisvorteile sehr groß erscheinen oder wichtige Informationen erst im Kleingedruckten auftauchen.

Transparenz bleibt gesetzliche Pflicht

Die Verbraucherzentrale betont:
Preisangaben und Tarifbedingungen müssen für Verbraucher:innen klar verständlich und unmittelbar erkennbar sein.

Versteckte Einschränkungen oder unklare Bedingungen können wettbewerbswidrig und damit unzulässig sein.

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