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Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren der Astrein Bildungsakademie GmbH aufgehoben

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hamburg. Das Amtsgericht Hamburg hat die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Astrein Bildungsakademie GmbH aufgehoben. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 67a IN 81/26 geführt. Der entsprechende Beschluss erging am 12. Mai 2026.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz am Heidenkampsweg 43–45 in 20097 Hamburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 180375 eingetragen. Geschäftsführer des Unternehmens ist Marcus Kassner-Janssen.

Nach Angaben des Gerichts wurde der ursprüngliche Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 7. April 2026 nun aufgehoben. Weitere Einzelheiten zu den Gründen der Aufhebung wurden nicht veröffentlicht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Astrein Bildungsakademie GmbH war im Bereich berufliche Weiterbildung tätig. Öffentlich bekannt sind insbesondere Schulungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Erste-Hilfe-Kurse sowie Brandschutzschulungen. Unternehmen dieser Branche bieten häufig Fortbildungen für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen an und arbeiten unter anderem im Bereich Arbeitsschutz, Sicherheitsunterweisungen und beruflicher Qualifizierung.

Die Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen kann unterschiedliche Ursachen haben, etwa veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder verfahrensrechtliche Entwicklungen im laufenden Insolvenzantragsverfahren. Weitere Angaben hierzu machte das Gericht nicht.

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