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DHS Invest GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung in Neumünster angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die DHS Invest GmbH ist beim Amtsgericht Neumünster ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 91 IN 107/25 geführt. Sitz der Gesellschaft ist die Carlstraße 169, 24537 Neumünster.

Mit Beschluss vom 4. Mai 2026 um 15:45 Uhr hat das Gericht zur Sicherung des Vermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder aus Hamburg bestellt.

Verfügungen nur noch mit Zustimmung möglich

Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, ist jedoch in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt:
Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und unkontrollierte Abflüsse zu verhindern.

Investmentgesellschaft im Fokus

Bei der DHS Invest GmbH handelt es sich dem Namen und der typischen Struktur nach um eine Beteiligungs- oder Investmentgesellschaft. Solche Unternehmen sind in der Regel tätig in:

  • dem Erwerb und Halten von Beteiligungen,
  • der Verwaltung von Vermögenswerten,
  • sowie gegebenenfalls im Immobilien- oder Projektgeschäft.

Vertreten wird die Gesellschaft durch Geschäftsführer Andre Daehn.

Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft zu prüfen. Im Mittelpunkt stehen:

  • die Feststellung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten,
  • die Sicherung der Insolvenzmasse,
  • sowie die Bewertung möglicher Fortführungs- oder Sanierungsoptionen.

Entscheidung über Verfahren steht aus

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist derzeit noch offen. Maßgeblich ist, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine wirtschaftliche Perspektive für das Unternehmen besteht. Bis dahin bleibt die Gesellschaft unter gerichtlicher Aufsicht.

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