Dark Mode Light Mode

Prignitzer Landschwein Beteiligungs-GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Neuruppin hat den Insolvenzantrag der Prignitzer Landschwein Beteiligungs-GmbH unter dem Aktenzeichen 15 IN 11/26 mit Beschluss vom 1. Mai 2026 mangels Masse abgewiesen. Sitz der Gesellschaft ist OT Neudorf, Koloniestraße 13, 16928 Groß Pankow (Prignitz).

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war von der Gesellschaft selbst gestellt worden. Vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Martin Habermann-de la Motte.

Funktion als Beteiligungsgesellschaft in der Landwirtschaft

Die Gesellschaft ist keine operative landwirtschaftliche Einheit, sondern fungiert als Beteiligungsgesellschaft. Ihr Unternehmensgegenstand besteht darin, als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Prignitzer Landschwein GmbH & Co. KG beteiligt zu sein.

Die operative Tätigkeit liegt bei dieser verbundenen Gesellschaft, deren Geschäftszweck die:

  • Zucht und Aufzucht von Schweinen
    umfasst.

Solche Strukturen sind in der Landwirtschaft und Agrarwirtschaft verbreitet, um Haftungsfragen zu regeln und betriebliche sowie finanzielle Funktionen voneinander zu trennen.

Abweisung mangels Masse

Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Beteiligungs-GmbH nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren wird daher nicht eröffnet.

Für Gläubiger ist dies regelmäßig mit erheblichen Nachteilen verbunden, da kaum Aussicht besteht, offene Forderungen aus der Insolvenzmasse zu befriedigen.

Auswirkungen auf die operative Gesellschaft

Da die Beteiligungs-GmbH als Komplementärin fungiert, könnte ihre wirtschaftliche Situation auch Auswirkungen auf die Struktur und Fortführung der verbundenen GmbH & Co. KG haben. Ob und in welchem Umfang der operative Betrieb der Schweinezucht betroffen ist, hängt von den konkreten gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen ab.

Verfahren beendet

Mit der Abweisung ist das Insolvenzeröffnungsverfahren abgeschlossen. Eine Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet nicht statt. Die Gesellschaft bleibt formal bestehen, ist jedoch wirtschaftlich als stark eingeschränkt einzustufen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Stabiler Eurozonen-Aktienfonds mit defensivem Qualitätsprofil – aber Kosten und Währungsanteil genau prüfen

Next Post

Resonanz Jazz Multi-Strategy: Komplexer Multi-Strategie-Fonds mit moderatem Start – Chancen und Risiken im Überblick