Für die BEN EUROPE-Institute Qualification & Project Management GmbH ist beim Amtsgericht Karlsruhe ein Insolvenzantragsverfahren anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 102 IN 442/26 geführt. Sitz des Unternehmens ist Unterreut 6, 76135 Karlsruhe.
Mit Beschluss vom 4. Mai 2026 um 11:30 Uhr hat das Insolvenzgericht zur Sicherung des Vermögens eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Gebhard bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Darüber hinaus wurde der Zugriff auf Bankkonten und offene Forderungen vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Tätigkeit im Bereich Qualifizierung und Projektmanagement
Die BEN EUROPE-Institute GmbH ist im Bereich Weiterbildung, Qualifizierung und Projektmanagement tätig. Der Unternehmensgegenstand umfasst typischerweise:
- Schulungs- und Qualifizierungsangebote,
- Projektmanagement-Dienstleistungen,
- sowie Programme zur beruflichen Weiterbildung und Zertifizierung.
Solche Anbieter arbeiten häufig im Umfeld von Fachkräfteentwicklung, beruflicher Integration oder internationalen Bildungsprojekten.
Umfassende Sicherungsmaßnahmen
Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen angeordnet, um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern. Dazu gehört insbesondere:
- die Übertragung der Verfügungsbefugnis über Konten und Forderungen auf den Insolvenzverwalter,
- die Verpflichtung von Banken zur umfassenden Auskunftserteilung,
- sowie das Zahlungsverbot an die Gesellschaft selbst.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen.
Prüfung der wirtschaftlichen Lage
Im Mittelpunkt der vorläufigen Insolvenz steht nun die Prüfung, ob:
- ausreichend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen,
- und ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist.
Gerade im Bildungs- und Projektgeschäft hängen die Perspektiven oft von laufenden Aufträgen, Fördermitteln und bestehenden Vertragsbeziehungen ab.
Ausgang noch offen
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder eine andere Lösung – etwa eine Sanierung oder Einstellung mangels Masse – erfolgt, ist derzeit offen. Die Entscheidung wird auf Basis der Prüfungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter getroffen.