Für die Schafhäutle Reisemobile GmbH ist beim Amtsgericht Heilbronn ein Insolvenzeröffnungsverfahren anhängig. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 563/26 geführt. Sitz des Unternehmens ist die Ernst-Ackermann-Straße 10, 74366 Kirchheim am Neckar.
Mit Beschluss vom 4. Mai 2026 um 15:00 Uhr hat das Gericht umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke aus Stuttgart bestellt. Verfügungen der Gesellschaft sind seitdem nur noch mit dessen Zustimmung wirksam.
Eingriffe in Zahlungsverkehr und Vermögensverwaltung
Das Gericht hat weitreichende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse getroffen:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig untersagt,
- die Verfügung über Bankkonten und offene Forderungen wurde der Geschäftsführung entzogen,
- die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Zudem sind Drittschuldner verpflichtet, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.
Geschäftstätigkeit im Bereich Reisemobile
Die Schafhäutle Reisemobile GmbH ist im Bereich Freizeitfahrzeuge tätig. Typischerweise umfasst das Geschäft:
- den Handel mit Reisemobilen und Wohnmobilen,
- gegebenenfalls Service-, Wartungs- und Ausbauleistungen,
- sowie ergänzende Dienstleistungen rund um mobile Freizeit- und Urlaubskonzepte.
Die Branche profitiert grundsätzlich von einer stabilen Nachfrage nach individuellen Reiseformen, ist jedoch zugleich abhängig von Konsumklima und Investitionsbereitschaft der Kunden.
Prüfung von Fortführung und Insolvenzgründen
Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde zugleich als Sachverständiger eingesetzt. Er prüft nun:
- ob ein Insolvenzgrund vorliegt,
- ob die vorhandene Masse die Verfahrenskosten deckt,
- und welche Fortführungsperspektiven für das Unternehmen bestehen.
Dabei wird auch analysiert, ob der Geschäftsbetrieb stabilisiert oder im Rahmen eines Sanierungskonzepts weitergeführt werden kann.
Ausgang des Verfahrens offen
Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist derzeit noch nicht entschieden. Maßgeblich ist das Ergebnis der wirtschaftlichen Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. Bis dahin bleibt die Gesellschaft unter gerichtlicher Aufsicht und in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.