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InfiniteSea GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung mit umfassendem Verfügungsverbot

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die InfiniteSea GmbH läuft beim Amtsgericht Saarbrücken – Außenstelle Sulzbach – ein Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 110 IN 21/26. Firmensitz ist der August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen.

Mit Beschluss vom 4. Mai 2026 um 13:53 Uhr hat das Gericht weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky aus St. Ingbert bestellt.

Strenges Verfügungsverbot verhängt

Das Gericht hat ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. Damit ist der Geschäftsführung jede Verfügung über das Vermögen der Gesellschaft untersagt. Sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse – einschließlich des Zugriffs auf Bankkonten und Forderungen – liegen nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.

Parallel dazu wurden:

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft vorläufig gestoppt,
  • sowie Drittschuldner verpflichtet, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten.

Unklare Geschäftstätigkeit

Der konkrete Unternehmensgegenstand der InfiniteSea GmbH ist öffentlich nicht eindeutig dokumentiert. Der Firmenname deutet zwar auf mögliche Aktivitäten im maritimen, logistischen oder technologischen Bereich hin, belastbare Angaben dazu sind jedoch nicht verfügbar.

Fokus auf Sicherung und Prüfung

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die Vermögenslage umfassend zu prüfen und zu sichern. Im Mittelpunkt stehen:

  • die Analyse von Aktiva und Passiva,
  • die Sicherung vorhandener Werte,
  • sowie die Bewertung möglicher Fortführungsszenarien.

Ein allgemeines Verfügungsverbot wird typischerweise dann angeordnet, wenn ein erhöhtes Risiko für Vermögensverschiebungen oder -verluste besteht.

Entscheidung steht noch aus

Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist derzeit offen. Maßgeblich ist, ob ausreichend Masse vorhanden ist und ob eine wirtschaftliche Perspektive besteht. Bis zu dieser Entscheidung bleibt die Gesellschaft unter vollständiger Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.

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