Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K 26 Apartments UG (haftungsbeschränkt), Greifswalder Straße 227, 10405 Berlin, am 27.04.2026 um 08:15 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Svetlana Krapivina und Manuel Lan vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 164294 eingetragen. Aktenzeichen 3616 IN 2590/26
Zur Sicherung der Vermögenswerte bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Gericht gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung mehrere Maßnahmen beschlossen. Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Diese ist jedoch nicht allgemeine Vertreterin der Gesellschaft, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob es zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht.
Der Schuldnerin wurde untersagt, über Bankkonten und offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Sie ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute sind verpflichtet, der vorläufigen Insolvenzverwalterin Auskunft zu erteilen.
Drittschuldner dürfen Zahlungen nicht mehr an die Schuldnerin leisten, sondern nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin. Diese wurde zudem beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Gesellschaft vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und entsprechende Unterlagen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung herauszuverlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen.
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, wobei das jeweils frühere Ereignis maßgeblich ist.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend erforderlich. Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Einreichung nach den Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs.
Der Beschluss wurde am 27.04.2026 vom Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – erlassen.