Interviewer: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die Bitalo AG lädt zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Wie ordnen Sie diese insgesamt ein?
Rechtsanwältin Bontschev: Auch wenn sie als außerordentlich bezeichnet wird, behandelt die Versammlung zentrale Themen wie Jahresabschlüsse, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie personelle Veränderungen. Für Aktionäre ist das eine wichtige Gelegenheit, sich ein umfassendes Bild von der Lage des Unternehmens zu machen.
Interviewer: Es wird darauf hingewiesen, dass keine notarielle Beurkundung erfolgt. Ist das problematisch?
Rechtsanwältin Bontschev: Nein, das ist rechtlich zulässig. Wenn keine Beschlüsse gefasst werden, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern, kann auf eine notarielle Beurkundung verzichtet werden. Allerdings zeigt das auch, dass einige Punkte eher informativen Charakter haben.
Interviewer: Die Hauptversammlung kann auch online besucht werden. Was sollten Aktionäre hierbei beachten?
Rechtsanwältin Bontschev: Wichtig ist die Frist. Die Anmeldung zur Online-Teilnahme muss mindestens fünf Tage vor der Versammlung erfolgen. Wer diese Frist versäumt, kann seine Rechte nicht ausüben. Positiv ist, dass die Teilnahme mit Bild und Ton erfolgt und Aktionäre ihre Rechte vollständig digital wahrnehmen können.
Interviewer: Die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 werden vorgestellt, aber teilweise ohne Beschlussfassung. Was bedeutet das konkret?
Rechtsanwältin Bontschev: In solchen Fällen geht es vor allem um Information. Aktionäre können Fragen stellen, aber nicht direkt abstimmen. Das schränkt die Einflussmöglichkeiten ein, ist aber rechtlich zulässig.
Interviewer: Es sollen keine Dividenden ausgeschüttet werden. Wie bewerten Sie das?
Rechtsanwältin Bontschev: Das deutet darauf hin, dass das Unternehmen keine Gewinne erzielt hat. Der Verlust wird auf das nächste Jahr vorgetragen. Für Aktionäre ist das natürlich enttäuschend, aber wirtschaftlich nachvollziehbar.
Interviewer: Ein Punkt betrifft die Wahl eines Abschlussprüfers für eine WpIG-Prüfung. Was steckt dahinter?
Rechtsanwältin Bontschev: Das Wertpapierinstitutsgesetz stellt besondere Anforderungen an Unternehmen im Finanzbereich. Die zusätzliche Prüfung zeigt, dass die Gesellschaft regulatorisch stärker eingebunden ist oder entsprechende Tätigkeiten plant.
Interviewer: Es stehen auch Neuwahlen im Aufsichtsrat an. Wie wichtig ist das?
Rechtsanwältin Bontschev: Sehr wichtig. Der Aufsichtsrat kontrolliert den Vorstand. Wenn sich hier personelle Veränderungen ergeben oder Mitglieder in den Vorstand wechseln, kann das die strategische Ausrichtung des Unternehmens beeinflussen.
Interviewer: Worauf sollten Aktionäre besonders achten?
Rechtsanwältin Bontschev: Vor allem auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, die fehlende Dividende, die personellen Veränderungen und die Einhaltung der Teilnahmefristen. Zudem sollten sie die Möglichkeit nutzen, Fragen zu stellen und sich aktiv einzubringen.
Interviewer: Ihr abschließendes Fazit?
Rechtsanwältin Bontschev: Auch ohne große Beschlussfassungen ist diese Hauptversammlung für Aktionäre sehr relevant. Wer investiert ist, sollte die Gelegenheit nutzen, sich zu informieren und kritisch nachzufragen.