Im bereits seit mehreren Jahren laufenden Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & K GmbH mit Sitz in Auenweg 1, 06526 Sangerhausen ist ein weiterer Verfahrensschritt erfolgt. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 59 IN 346/19 hat das Amtsgericht Halle (Saale) am 8. April 2026 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Nachtragsverteilung festgesetzt.
Späte Phase des Insolvenzverfahrens
Die Entscheidung betrifft nicht die Eröffnung oder Abweisung eines Verfahrens, sondern eine fortgeschrittene Abwicklungsphase. Konkret geht es um die sogenannte Nachtragsverteilung – also die Verteilung von Vermögenswerten, die erst nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens realisiert werden konnten.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rüdiger Bauch bestellt.
Vergütung aus der Insolvenzmasse
Das Gericht hat entschieden:
- Die beantragte Vergütung ist angemessen
- Die Auslagen werden gemäß Insolvenzrechtlicher Vergütungsverordnung erstattet
- Die Beträge dürfen der Insolvenzmasse entnommen werden
Die konkrete Höhe der Vergütung wird – gesetzlich vorgesehen – nicht veröffentlicht.
Was bedeutet Nachtragsverteilung?
Eine Nachtragsverteilung kommt zum Einsatz, wenn nachträglich noch Vermögen auftaucht oder realisiert wird, etwa durch:
- späte Zahlungseingänge
- erfolgreiche Rechtsstreitigkeiten
- Verwertung bislang blockierter Vermögenswerte
Diese Mittel werden dann zusätzlich an die Gläubiger verteilt.
Hintergrund des Unternehmens
Die K & K GmbH wurde vertreten durch Geschäftsführerin Ivonne Korpal. Zum konkreten Geschäftsfeld enthält der Beschluss keine Angaben, jedoch handelt es sich um eine klassische Kapitalgesellschaft, wie sie in verschiedenen Branchen üblich ist.
Einordnung
Der Fall zeigt ein weniger öffentlich wahrgenommenes Stadium von Insolvenzverfahren: Während viele Verfahren mit Abweisung oder Eröffnung enden, ziehen sich komplexere Verfahren oft über Jahre hin und umfassen:
- Hauptverfahren
- Schlussverteilung
- Nachtragsverteilungen
Dass noch Jahre nach der ursprünglichen Entscheidung Vermögenswerte verteilt werden, ist dabei nicht ungewöhnlich.
Fazit
Mit der Festsetzung der Vergütung im Rahmen der Nachtragsverteilung erreicht das Insolvenzverfahren der K & K GmbH eine weitere abschließende Etappe. Für Gläubiger bedeutet dies möglicherweise zusätzliche – wenn auch meist begrenzte – Zahlungen aus nachträglich realisierten Vermögenswerten.