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d.i.i. 17. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die d.i.i. 17. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG mit Sitz in Klingholzstraße 7, 65187 Wiesbaden ist das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 508/25 hat das Amtsgericht Wiesbaden am 16. April 2026 entschieden, den Antrag mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abzuweisen.

Kein Verfahren trotz wirtschaftlicher Krise

Die Abweisung bedeutet, dass:

  • das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken
  • kein Insolvenzverwalter bestellt wird
  • keine strukturierte Abwicklung erfolgt

Vertreten wurde die Gesellschaft über ihre Komplementärin durch Geschäftsführer Dirk Mennewisch.

Immobilienfondsstruktur im Fokus

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft. Solche Konstruktionen sind typisch für:

  • Immobilienfonds
  • Beteiligungsmodelle für Anleger
  • projektbezogene Investitionen in Immobilien

Die Verwaltung erfolgt über eine separate Komplementärgesellschaft, hier die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 11. Verwaltungs GmbH.

Warum mangels Masse?

Die Entscheidung deutet darauf hin, dass:

  • die zugrunde liegenden Investments nicht mehr werthaltig sind
  • keine ausreichenden liquiden Mittel vorhanden sind
  • möglicherweise bereits keine verwertbaren Vermögenswerte mehr bestehen

Gerade bei geschlossenen Fonds kann dies eintreten, wenn Projekte scheitern oder Immobilien an Wert verlieren.

Auswirkungen für Anleger und Gläubiger

Die Folgen sind erheblich:

  • keine Insolvenzquote
  • keine geordnete Verwertung durch einen Insolvenzverwalter
  • Anleger müssen Verluste meist vollständig tragen

Für Investoren geschlossener Fonds ist dies ein besonders kritisches Szenario, da ihre Einlagen oft direkt betroffen sind.

Einordnung

Der Fall steht exemplarisch für Risiken im Immobilien- und Beteiligungssektor:

  • steigende Zinsen und sinkende Immobilienbewertungen
  • Finanzierungsschwierigkeiten
  • Projektverzögerungen oder -ausfälle

Wenn die wirtschaftliche Basis wegbricht, bleibt auf Fondsebene häufig keine verwertbare Masse zurück.

Fazit

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden ist das Verfahren faktisch beendet. Die d.i.i. 17. GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG wird ohne reguläres Insolvenzverfahren abgewickelt – mit voraussichtlich erheblichen Verlusten für Gläubiger und Anleger.

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