Im langjährigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zugspitze 36.V V AG mit Sitz in Saturnstraße 48, 85609 Aschheim ist ein weiterer Verfahrensschritt erfolgt. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1500 IN 4366/10 hat das Amtsgericht München am 10. April 2026 die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Nachtragsverteilung festgesetzt.
Verfahren läuft seit mehr als einem Jahrzehnt
Das Insolvenzverfahren besteht bereits seit dem Jahr 2010 und gehört damit zu den langwierigen Fällen. Die aktuelle Entscheidung zeigt, dass auch nach über 15 Jahren noch Vermögenswerte aufgearbeitet und verteilt werden.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Hofmann bestellt.
Vergütung für Nachtragsverteilung
Die Vergütung wurde auf Basis eines Antrags des Insolvenzverwalters festgesetzt und umfasst:
- zusätzliche Vergütung für die Durchführung der Nachtragsverteilung
- Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
- Entnahme aus der Insolvenzmasse
Die genaue Höhe wird – wie gesetzlich vorgesehen – nicht veröffentlicht.
Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Vergütung angesichts:
- der langen Verfahrensdauer (über acht Jahre allein für die Nachtragsphase)
- des damit verbundenen Arbeitsaufwands
als angemessen gilt.
Was ist eine Nachtragsverteilung?
Eine Nachtragsverteilung erfolgt, wenn nach Abschluss des eigentlichen Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte verfügbar werden. Das kann etwa passieren durch:
- späte Zahlungseingänge
- erfolgreiche Gerichtsverfahren
- nachträgliche Verwertung von Vermögenspositionen
Diese Mittel werden dann zusätzlich an Gläubiger verteilt.
Internationale Struktur
Die Gesellschaft wurde durch mehrere gesetzliche Vertreter geführt, darunter Chan Ka Hung, Ikeuchi Yusuke und Lam Tang Chun. Die internationale Zusammensetzung deutet auf eine möglicherweise komplexe Beteiligungs- oder Investmentstruktur hin.
Einordnung
Der Fall verdeutlicht, wie lange Insolvenzverfahren – insbesondere bei komplexen Strukturen – dauern können. Typische Gründe für lange Laufzeiten sind:
- internationale Verflechtungen
- streitige Forderungen
- schwer verwertbare Vermögenswerte
Dass noch nach vielen Jahren eine Nachtragsverteilung erfolgt, ist dabei kein Ausnahmefall.
Fazit
Mit der Festsetzung der Vergütung für die Nachtragsverteilung erreicht das Verfahren der Zugspitze 36.V V AG eine weitere späte Etappe. Für Gläubiger kann dies zusätzliche, wenn auch meist begrenzte, Ausschüttungen bedeuten – lange nachdem das eigentliche Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen wurde.