Interviewer: Herr Reime, die AdrenoMed AG plant eine vollständig virtuelle Hauptversammlung. Ist dieses Format mittlerweile der Regelfall?
Rechtsanwalt Reime: Es ist zumindest deutlich häufiger geworden. Der Gesetzgeber hat dafür klare Rahmenbedingungen geschaffen. Voraussetzung ist, dass die Satzung der Gesellschaft dies erlaubt – was hier der Fall ist. Rechtlich ist das also zulässig, aber es verändert die praktische Ausübung der Aktionärsrechte erheblich.
Interviewer: Inwiefern verändert sich die Situation für Aktionäre konkret?
Rechtsanwalt Reime: Der zentrale Punkt ist der Wegfall der physischen Präsenz. Aktionäre können nicht mehr direkt vor Ort teilnehmen, sondern müssen sich digital zuschalten. Das klingt zunächst bequem, bedeutet aber auch, dass viele Rechte stärker formalisiert und an Fristen gebunden sind.
Interviewer: Besonders auffällig ist, dass die Stimmrechtsausübung über einen Stimmrechtsvertreter erfolgt. Wie bewerten Sie das?
Rechtsanwalt Reime: Das ist ein entscheidender Punkt. Aktionäre müssen ihre Stimmen über einen von der Gesellschaft benannten Vertreter abgeben und dabei klare Weisungen erteilen. Fehlen diese oder sind sie unklar, enthält sich der Vertreter. Spontane Entscheidungen während der Hauptversammlung sind damit praktisch ausgeschlossen.
Interviewer: Bedeutet das eine Einschränkung der Mitbestimmung?
Rechtsanwalt Reime: Ja, zumindest in gewisser Weise. Zwar bestehen weiterhin Rechte wie Fragen zu stellen oder Redebeiträge zu halten, aber die Flexibilität ist eingeschränkt. Wer aktiv Einfluss nehmen möchte, muss sich im Vorfeld intensiv vorbereiten.
Interviewer: Welche Rolle spielen die Fristen in diesem Zusammenhang?
Rechtsanwalt Reime: Eine sehr große. Die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Einreichung von Fragen und die Erteilung von Vollmachten – all das ist an feste Fristen gebunden. Wer diese versäumt, kann seine Rechte nicht mehr ausüben. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Präsenzversammlungen.
Interviewer: Gibt es auch technische Risiken?
Rechtsanwalt Reime: Ja, die gibt es. Die Gesellschaft weist selbst darauf hin, dass es zu Störungen bei der Übertragung kommen kann. Dafür übernimmt sie keine Haftung. Aktionäre sollten daher nicht erst am Tag der Hauptversammlung aktiv werden, sondern frühzeitig alle notwendigen Schritte erledigen.
Interviewer: Was raten Sie den Aktionären der AdrenoMed AG konkret?
Rechtsanwalt Reime: Sie sollten die Einladung genau lesen, alle Fristen einhalten und ihre Weisungen klar formulieren. Zudem empfehle ich, sich frühzeitig mit der technischen Teilnahme vertraut zu machen. Wer gut vorbereitet ist, kann auch in einer virtuellen Hauptversammlung seine Rechte effektiv wahrnehmen.