Im Zuge der Insolvenz rund um den Signa-Komplex rückt erstmals auch Vermögen aus dem privaten Umfeld von René Benko stärker in den Fokus der Verwertung. Konkret geht es um die Laura Privatstiftung, deren Konkurs nun neue Zugriffsmöglichkeiten für Gläubiger eröffnet.
Lange Zeit galten Stiftungsvermögen als rechtlich abgeschirmt. Doch im vorliegenden Fall hat sich diese Trennung als durchlässig erwiesen. Hintergrund ist, dass Geldgeber – insbesondere aus den Vereinigten Arabischen Emiraten – ihre Finanzierungen offenbar an die Bedingung geknüpft hatten, dass auch die Stiftung im Ernstfall haftet. Damit wurde die bisher strikte Trennung zwischen Unternehmensvermögen und privaten Strukturen zumindest teilweise aufgehoben.
Nach Einschätzung von Creditreform stellt dies einen bemerkenswerten Vorgang dar. Erstmals sei es gelungen, Vermögenswerte zu erfassen, die dem privaten Umfeld von Benko zugeordnet werden können. Für Gläubiger bedeutet das eine potenziell höhere Rückflussquote – gleichzeitig wirft es Fragen zur bisherigen Struktur und Absicherung des Signa-Geflechts auf.
Im Zentrum der aktuellen Verwertungsüberlegungen stehen mehrere Immobilien. Dazu zählt unter anderem eine Villa in Igls oberhalb von Innsbruck, die über Jahre als Hauptwohnsitz Benkos diente. Auch ein rund 8.000 Quadratmeter großes Grundstück in Seefeld, das über eine Tochtergesellschaft der Stiftung gehalten wird, gehört zur Insolvenzmasse.
Gerade dieses Grundstück ist von besonderem Interesse, da auch die Gemeinde Seefeld Ansprüche oder zumindest ein Interesse an einer Rückführung signalisiert hat. Hintergrund ist, dass Teile der Fläche ursprünglich aus kommunalem Besitz stammen. Gleichzeitig ist jedoch offen, ob die Immobilie letztlich an die Gemeinde zurückgeht oder im Rahmen des Insolvenzverfahrens an einen Investor verkauft wird.
Die zuständigen Insolvenzverwalter prüfen derzeit die Optionen zur bestmöglichen Verwertung. Dabei geht es nicht nur um eine schnelle Liquidation, sondern auch um die Maximierung der Erlöse im Sinne der Gläubiger. Parallel werden auch mögliche Nutzungskonzepte diskutiert. So soll im Falle eines Verkaufs an einen Investor eine übermäßige Bebauung – etwa durch Großhotels – vermieden werden.
Kritisch betrachtet zeigt der Fall erneut die Komplexität und Verwundbarkeit verschachtelter Unternehmens- und Stiftungsstrukturen. Dass es erst durch externen Finanzierungsdruck zu einem Zugriff auf stiftungsnahes Vermögen kommt, wirft die Frage auf, wie belastbar solche Konstruktionen im Krisenfall tatsächlich sind.
Für die Gläubiger der Signa-Gruppe eröffnet sich nun zumindest die Chance, auf bislang geschützte Vermögenswerte zuzugreifen. Ob dies zu einer spürbaren Verbesserung der Rückzahlungen führt, hängt jedoch maßgeblich von den erzielbaren Verkaufserlösen und der weiteren Entwicklung des Insolvenzverfahrens ab.