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CR Projekt Sieben GmbH: Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet

ignatsevichserg (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Potsdam hat das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CR Projekt Sieben GmbH mit Sitz in Kleinmachnow eröffnet. Grundlage der Entscheidung sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Unternehmens.

Die Gesellschaft ist im Immobilienbereich tätig. Ihr Geschäftsmodell umfasst insbesondere den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen sowie Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Bauträgergeschäft aktiv und übernimmt die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, teilweise unter Einsatz von Geldern von Erwerbern, Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten im Sinne von § 34c Gewerbeordnung.

Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner bestellt. Sie übernimmt die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse sowie die Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 Insolvenzordnung bis zum 20.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Dabei sind sowohl der Grund als auch die Höhe der Forderung anzugeben und durch entsprechende Unterlagen zu belegen. Nach Ablauf einer weiteren Frist können die angemeldeten Forderungen geprüft werden. Forderungen, denen nicht widersprochen wird, gelten anschließend als festgestellt.

Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt. Beschlüsse über zentrale Verfahrensfragen, etwa die Fortführung oder Stilllegung des Geschäftsbetriebs, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses oder die Veräußerung von Vermögenswerten, können im weiteren Verlauf getroffen werden.

Zudem wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nicht mehr an die CR Projekt Sieben GmbH selbst, sondern ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu leisten. Gleiches gilt für die Anzeige von Sicherungsrechten, die unverzüglich mitzuteilen sind.

Die Verfahrenseröffnung markiert einen wesentlichen Einschnitt für das Unternehmen. Für Gläubiger bedeutet sie die formale Möglichkeit, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Ob und in welchem Umfang eine Befriedigung erfolgen kann, hängt maßgeblich von der vorhandenen Insolvenzmasse und dem weiteren Verlauf des Verfahrens ab.

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