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d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 4. Wohnen B GmbH i.L.: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 810 IN 1368/25 D-82 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 02. April 2026 den Insolvenzantrag über das Vermögen der
d.i.i. Deutsche Invest Immobilien 4. Wohnen B GmbH i.L. abgewiesen.

Keine Verfahrenseröffnung

Das Gericht stellte fest, dass nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Daher wurde der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen.

Unternehmen in Liquidation

Bereits der Zusatz „i.L.“ (in Liquidation) zeigt, dass sich die Gesellschaft schon vor dem Insolvenzantrag in der Abwicklung befand.

  • Sitz: Gräfelfing
  • Registergericht: Amtsgericht München (HRB 200743)
  • Geschäftsführer: Frank Wojtalewicz

Bedeutung der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse bedeutet:

  • Es findet kein reguläres Insolvenzverfahren statt
  • Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt
  • Gläubiger haben keine strukturierte Verfahrensplattform zur Durchsetzung ihrer Forderungen

In der Praxis deutet dies regelmäßig darauf hin, dass keine verwertbaren Vermögenswerte mehr vorhanden sind.

Einordnung

Gesellschaften im Immobilienbereich – insbesondere Objektgesellschaften – sind häufig stark von einzelnen Projekten abhängig. Gerät ein Projekt in Schieflage oder fehlt Liquidität, kann dies schnell zur vollständigen wirtschaftlichen Entwertung der Gesellschaft führen.

Fazit

Mit der Abweisung des Insolvenzantrags ist das Verfahren faktisch beendet. Für Gläubiger bestehen nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, Forderungen durchzusetzen, während die Gesellschaft weiter abgewickelt wird.

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