Im Verfahren 3614 IN 2091/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 10. April 2026 um 09:10 Uhr Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der CTI New Media GmbH angeordnet.
Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching (Berlin) eingesetzt. Das Gericht hat umfassende Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse beschlossen:
- Zwangsvollstreckungen werden gestoppt, soweit keine Immobilien betroffen sind
- Verfügungen der Schuldnerin sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam
- Drittschuldner dürfen nicht mehr an die Gesellschaft zahlen, sondern nur noch an den Verwalter
- Der Verwalter darf Bankguthaben einziehen und Sonderkonten einrichten
Kontrolle über das Unternehmen
Die Geschäftsführung bleibt formal im Amt, steht jedoch unter Aufsicht. Der vorläufige Insolvenzverwalter:
- überwacht die wirtschaftlichen Aktivitäten
- sichert vorhandene Vermögenswerte
- prüft, ob genügend Masse für ein Insolvenzverfahren vorhanden ist
Tätigkeit des Unternehmens
Die CTI New Media GmbH ist – dem Namen nach – im Bereich digitale Medien / New Media tätig. Typische Geschäftsfelder solcher Unternehmen sind:
- digitale Kommunikation und Content-Produktion
- Online-Plattformen, Web-Services oder IT-nahe Dienstleistungen
- Medien- und Marketinglösungen
Einordnung
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung befindet sich das Unternehmen in einer entscheidenden Prüfphase:
- Das Gericht klärt, ob ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird
- Parallel wird geprüft, ob eine Sanierung oder Fortführung möglich ist
Fazit
Die CTI New Media GmbH steht unter gerichtlicher Kontrolle, während ihre wirtschaftliche Lage überprüft wird. Ob das Unternehmen fortgeführt werden kann oder eine Abwicklung droht, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der nun laufenden Prüfungen ab.