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Dubowik Ventures UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren 3607 IN 11214/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09. April 2026 den Insolvenzantrag der
Dubowik Ventures UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen.

Keine Verfahrenseröffnung

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse zurückgewiesen (§ 26 InsO).

Das bedeutet:

  • Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken
  • Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet
  • Es wird kein Insolvenzverwalter eingesetzt

Unternehmensprofil

  • Sitz (zuletzt): Berlin (Kurfürstendamm 14)
  • Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg (HRB 255611)
  • Geschäftsführer: Sergej Dubowik
  • Geschäftszweig: Vermögensverwaltung

Gerade bei vermögensverwaltenden Gesellschaften kann eine Abweisung mangels Masse darauf hindeuten, dass verwaltete Assets entweder bereits verwertet, übertragen oder wirtschaftlich entwertet wurden.

Folgen für Gläubiger

Für Gläubiger hat die Entscheidung erhebliche Auswirkungen:

  • Keine zentrale Verfahrensstruktur zur Forderungsanmeldung
  • Forderungen müssen ggf. individuell durchgesetzt werden
  • Realistische Befriedigungschancen sind häufig sehr gering

Einordnung

Die Abweisung mangels Masse ist in der Praxis ein klares Signal für eine vollständige Vermögenslosigkeit oder wirtschaftliche Entleerung der Gesellschaft.

Fazit

Mit der Entscheidung ist das Insolvenzverfahren faktisch beendet, bevor es eröffnet wurde. Für die Dubowik Ventures UG bedeutet dies das Ende der regulären insolvenzrechtlichen Abwicklung – bei gleichzeitig sehr eingeschränkten Perspektiven für Gläubiger.

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