Im Verfahren S 42 IN 527/25 hat das Amtsgericht Konstanz am 10. April 2026 den Insolvenzantrag der
Rößler Rental GmbH abgewiesen.
Keine Verfahrenseröffnung
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde gemäß § 26 InsO mangels Masse zurückgewiesen.
Das bedeutet:
- Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken
- Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet
- Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt
Unternehmensdaten
- Sitz: Stockach (Espasingerstraße 7)
- Registergericht: Amtsgericht Freiburg (HRB 730616)
- Geschäftsführer: Martin Rößler
Mögliche Geschäftstätigkeit
Der Firmenname „Rental“ deutet auf eine Tätigkeit im Bereich:
- Vermietung / Verleih von Geräten, Fahrzeugen oder Immobilien
- ggf. projektbezogene Miet- oder Leasingmodelle
Solche Geschäftsmodelle sind oft kapitalintensiv und können bei Auslastungsproblemen schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.
Auswirkungen für Gläubiger
Die Abweisung mangels Masse hat klare Folgen:
- Keine strukturierte Insolvenzabwicklung
- Forderungen müssen individuell geltend gemacht werden
- Die Chancen auf Rückzahlung sind meist sehr gering
Fazit
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Konstanz endet das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Rößler Rental GmbH gilt damit wirtschaftlich als weitgehend vermögenslos, was die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschwert.