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Rößler Rental GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren S 42 IN 527/25 hat das Amtsgericht Konstanz am 10. April 2026 den Insolvenzantrag der
Rößler Rental GmbH abgewiesen.

Keine Verfahrenseröffnung

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde gemäß § 26 InsO mangels Masse zurückgewiesen.

Das bedeutet:

  • Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken
  • Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet
  • Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt

Unternehmensdaten

  • Sitz: Stockach (Espasingerstraße 7)
  • Registergericht: Amtsgericht Freiburg (HRB 730616)
  • Geschäftsführer: Martin Rößler

Mögliche Geschäftstätigkeit

Der Firmenname „Rental“ deutet auf eine Tätigkeit im Bereich:

  • Vermietung / Verleih von Geräten, Fahrzeugen oder Immobilien
  • ggf. projektbezogene Miet- oder Leasingmodelle

Solche Geschäftsmodelle sind oft kapitalintensiv und können bei Auslastungsproblemen schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Auswirkungen für Gläubiger

Die Abweisung mangels Masse hat klare Folgen:

  • Keine strukturierte Insolvenzabwicklung
  • Forderungen müssen individuell geltend gemacht werden
  • Die Chancen auf Rückzahlung sind meist sehr gering

Fazit

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Konstanz endet das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Rößler Rental GmbH gilt damit wirtschaftlich als weitgehend vermögenslos, was die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich erschwert.

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