Im Verfahren IN 1602/25 hat das Amtsgericht Nürnberg am 07. April 2026 den Insolvenzantrag der
Löffler Wohnung Haus und Grund GmbH abgewiesen.
Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse (§ 26 InsO) zurückgewiesen.
Das bedeutet konkret:
- Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken
- Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet
- Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt
Unternehmensdaten
- Sitz: Nürnberg (Südwestpark 100)
- Registergericht: Amtsgericht Nürnberg (HRB 38083)
- Geschäftsführer: Jörg Löffler
Einordnung der Tätigkeit
Bereits der Firmenname deutet auf eine Tätigkeit im Bereich:
- Immobilienverwaltung / Hausverwaltung
- Verwaltung von Wohn- und Grundbesitz
- ggf. Betreuung von Eigentümergemeinschaften
Gerade in diesem Bereich kann eine wirtschaftliche Schieflage schnell entstehen, wenn Einnahmen ausbleiben oder Verpflichtungen aus Immobilienprojekten nicht mehr gedeckt werden können.
Folgen für Gläubiger
Die Abweisung mangels Masse hat erhebliche Konsequenzen:
- Keine geordnete Insolvenzabwicklung
- Forderungen müssen individuell verfolgt werden
- Die Aussicht auf Befriedigung ist in der Regel sehr gering
Fazit
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg ist das Verfahren faktisch beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Die Gesellschaft gilt wirtschaftlich als weitgehend vermögenslos, was die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen erheblich erschwert.