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Löffler Wohnung Haus und Grund GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Verfahren IN 1602/25 hat das Amtsgericht Nürnberg am 07. April 2026 den Insolvenzantrag der
Löffler Wohnung Haus und Grund GmbH abgewiesen.

Keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wurde mangels Masse (§ 26 InsO) zurückgewiesen.

Das bedeutet konkret:

  • Es ist kein ausreichendes Vermögen vorhanden, um die Verfahrenskosten zu decken
  • Ein Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet
  • Es wird kein Insolvenzverwalter bestellt

Unternehmensdaten

  • Sitz: Nürnberg (Südwestpark 100)
  • Registergericht: Amtsgericht Nürnberg (HRB 38083)
  • Geschäftsführer: Jörg Löffler

Einordnung der Tätigkeit

Bereits der Firmenname deutet auf eine Tätigkeit im Bereich:

  • Immobilienverwaltung / Hausverwaltung
  • Verwaltung von Wohn- und Grundbesitz
  • ggf. Betreuung von Eigentümergemeinschaften

Gerade in diesem Bereich kann eine wirtschaftliche Schieflage schnell entstehen, wenn Einnahmen ausbleiben oder Verpflichtungen aus Immobilienprojekten nicht mehr gedeckt werden können.

Folgen für Gläubiger

Die Abweisung mangels Masse hat erhebliche Konsequenzen:

  • Keine geordnete Insolvenzabwicklung
  • Forderungen müssen individuell verfolgt werden
  • Die Aussicht auf Befriedigung ist in der Regel sehr gering

Fazit

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg ist das Verfahren faktisch beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Die Gesellschaft gilt wirtschaftlich als weitgehend vermögenslos, was die Durchsetzung von Gläubigeransprüchen erheblich erschwert.

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