Im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 138/26 hat das Amtsgericht Kempten am 27. März 2026 um 09:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Mediashop International Group GmbH mit Sitz in Lindau angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister unter HRB 12785 eingetragen und wird von Geschäftsführer Stephan Rumpf vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler aus München bestellt. Verfügungen der Gesellschaft sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Forderungen. Ziel der Maßnahme ist es, das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die Mediashop International Group GmbH ist Teil eines bekannten internationalen Handelsunternehmens, das sich auf den Vertrieb von Konsumgütern spezialisiert hat. Der Schwerpunkt liegt im sogenannten Direct to Consumer Geschäft, insbesondere im Bereich Teleshopping, E Commerce und Multichannel Vertrieb. Das Unternehmen vertreibt Produkte aus verschiedenen Bereichen wie Haushalt, Fitness, Beauty und Lifestyle und ist vor allem durch TV Werbeformate und Onlineplattformen in mehreren europäischen Märkten aktiv.
Typisch für das Geschäftsmodell ist die Kombination aus intensiver Produktvermarktung über Fernsehen und digitale Kanäle sowie der direkte Verkauf an Endkunden. Häufig handelt es sich um eigenentwickelte oder exklusiv vertriebene Produkte, die über eigene Marken aufgebaut werden. Neben dem klassischen Teleshopping hat sich das Unternehmen in den vergangenen Jahren zunehmend auf Onlinevertrieb und internationale Expansion konzentriert.
Der Markt für Teleshopping und Direktvertrieb steht jedoch seit einiger Zeit unter erheblichem Druck. Veränderungen im Konsumverhalten, steigende Marketingkosten, zunehmende Konkurrenz durch große Onlineplattformen sowie sinkende Reichweiten klassischer TV Formate haben die Rahmenbedingungen verschärft. Gleichzeitig erfordert der Ausbau digitaler Vertriebskanäle hohe Investitionen.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt nun die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der Mediashop International Group GmbH. Der Insolvenzverwalter wird insbesondere klären, ob eine Fortführung des Geschäftsbetriebs möglich ist und ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Angesichts der internationalen Ausrichtung des Unternehmens dürfte dabei auch die Entwicklung in den verschiedenen Absatzmärkten eine wichtige Rolle spielen.