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Strenge Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über die Gammatron GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 3617 IN 218 26

Im Zuge des anhängigen Verfahrens über den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gammatron GmbH mit Sitz im Siedelmeisterweg in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 23. März 2026 weitreichende Sicherungsmaßnahmen beschlossen. Die Gesellschaft wird durch ihre Geschäftsführer Ilham Baddou und Mohamed Elsaka vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 215739 eingetragen.

Um eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage bis zur abschließenden Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu verhindern, griff das Gericht bereits um 11:30 Uhr zu umfassenden Eingriffen in die Verfügungsbefugnisse der Schuldnerin. Im Mittelpunkt steht die Sicherung der künftigen Insolvenzmasse sowie die Schaffung klarer Verhältnisse im Umgang mit Vermögenswerten und Forderungen.

Zunächst wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsschritte wurden vorläufig eingestellt. Diese Maßnahme dient der Gleichbehandlung der Gläubiger und verhindert, dass einzelne Beteiligte durch frühzeitige Vollstreckung bevorzugt werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Alexander Solovyanchuk aus Berlin bestellt. Anders als bei einer vollständigen Verwaltungsübertragung bleibt die Schuldnerin grundsätzlich handlungsfähig, unterliegt jedoch einer strengen Kontrolle. Verfügungen über das Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters gehen jedoch in zentralen Bereichen deutlich weiter. Insbesondere wurde der Schuldnerin untersagt, über ihre Bankkonten sowie über offene Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis in diesen Bereichen ist vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Dieser ist berechtigt, sämtliche Bankguthaben einzuziehen und Forderungen geltend zu machen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Auch die Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gammatron GmbH ausdrücklich untersagt, Zahlungen an die Gesellschaft selbst zu leisten. Sie sind gehalten, ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.

Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein weitreichendes Zugriffs und Kontrollrecht eingeräumt. Er ist berechtigt, sämtliche Geschäftsräume sowie betriebliche Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten und dort umfassende Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in ihre Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren und diese auf Verlangen herauszugeben. Zudem hat sie sämtliche Auskünfte zu erteilen, die zur Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Zu den Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört es ferner, zu prüfen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Seine Feststellungen werden maßgeblich für die weitere Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens sein.

Ein weiterer organisatorischer Aspekt betrifft die Zustellung des Beschlusses. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, die Bekanntgabe gegenüber den Schuldnern der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber einen entsprechenden Nachweis zu führen.

Gegen die Entscheidung kann von der Schuldnerin sowie von den Gläubigern innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung, wobei das jeweils früheste Ereignis maßgeblich ist.

Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts einzulegen. Sie muss ordnungsgemäß unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine einfache E Mail erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Mit diesem Beschluss hat das Insolvenzgericht ein engmaschiges Sicherungsnetz über die Vermögenswerte der Gammatron GmbH gelegt. Ziel ist es, in einer wirtschaftlich angespannten Situation Transparenz zu schaffen, Vermögensverschiebungen zu verhindern und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

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