Az.: 505 IN 21 25
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Confidence Holding GmbH mit Sitz in der Holbeinstraße in Solingen hat das Amtsgericht Wuppertal am 19. März 2026 eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal und vertreten durch ihre Geschäftsführerin Irina Bader, war mit dem Geschäftszweck des Erwerbs und der Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen tätig.
Dem Verfahren lag ein Eigenantrag der Schuldnerin zugrunde, der am 13. Januar 2025 gestellt und am 16. Januar 2025 beim Gericht eingegangen war. Mit diesem Antrag verfolgte die Gesellschaft das Ziel, ein geordnetes Insolvenzverfahren einzuleiten und ihre wirtschaftliche Situation unter gerichtlicher Aufsicht zu klären.
Nach umfassender Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Insolvenzgericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Infolgedessen wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.
Diese Entscheidung verdeutlicht eine zentrale Voraussetzung des Insolvenzrechts, wonach ein Verfahren nur dann eröffnet werden kann, wenn zumindest die Verfahrenskosten gedeckt sind. Fehlt es hieran, ist eine Durchführung wirtschaftlich nicht möglich. Für die Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass eine gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht stattfindet.
Mit der Zurückweisung des Antrags endet das Verfahren ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal markiert damit den Abschluss eines Verfahrens, das trotz eines eingeleiteten gerichtlichen Prüfprozesses letztlich an der fehlenden wirtschaftlichen Substanz der Schuldnerin scheiterte.