Az.: 58 IN 192 26
Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Trust Com GmbH mit Sitz in der Freiburger Straße in Emmendingen hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau am 20. März 2026 einschneidende Sicherungsmaßnahmen erlassen. Die Gesellschaft wird durch ihren Geschäftsführer Jacob Leonard Meiser vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 726207 eingetragen.
Angesichts der wirtschaftlichen Situation der Schuldnerin und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage hat das Gericht um 17:45 Uhr desselben Tages ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Ziel ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Grundlage für die weitere Prüfung der Insolvenzreife zu schaffen.
Zunächst wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Diese Entscheidung dient dazu, eine gleichmäßige Behandlung aller Gläubiger sicherzustellen und ein unkoordiniertes Zugreifen auf das Vermögen zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Rüdlin aus Freiburg bestellt. Ihm kommt die zentrale Aufgabe zu, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu überwachen, Vermögenswerte zu sichern und zu prüfen, ob die vorhandene Masse zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht. Dabei handelt er nicht als allgemeiner Vertreter der Schuldnerin, sondern in einer kontrollierenden und sichernden Funktion.
Die Verfügungsmöglichkeiten der Schuldnerin wurden erheblich eingeschränkt. Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde der Gesellschaft ausdrücklich untersagt, über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die entsprechende Verwaltungs und Verfügungsbefugnis ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Dieser ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem wurde ihm die Befugnis eingeräumt, Sonderkonten einzurichten und über diese zu verfügen. In diesem Zusammenhang ist er auch berechtigt, im Rahmen der Kontoführung Masseverbindlichkeiten zu begründen, was die operative Abwicklung des Verfahrens erleichtert.
Die Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Gleichzeitig wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die Trust Com GmbH selbst zu leisten. Stattdessen haben sie ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen.
Darüber hinaus wurde dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein weitreichendes Kontroll und Zugriffsrecht eingeräumt. Er ist befugt, sämtliche Geschäftsräume sowie betriebliche Einrichtungen zu betreten und umfassende Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, Einsicht in ihre Bücher und Geschäftsunterlagen zu gewähren und sämtliche zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Zusätzlich wurde der vorläufige Insolvenzverwalter damit beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Dies gewährleistet eine ordnungsgemäße Information aller Beteiligten und sichert die praktische Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung, wobei das früheste Ereignis ausschlaggebend ist.
Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts eingelegt werden. Sie muss ordnungsgemäß unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen. Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Eine Einlegung per E Mail ist hingegen ausdrücklich ausgeschlossen.
Mit dem Beschluss hat das Insolvenzgericht ein engmaschiges Sicherungssystem etabliert, das darauf abzielt, die Vermögenswerte der Trust Com GmbH zu bewahren und eine transparente Grundlage für die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens zu schaffen. Die kommenden Schritte hängen maßgeblich von den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.