Aktenzeichen 3601 IN 6148/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Küchenkommission Berlin Holding GmbH mit Sitz in der Manfred von Richthofen Straße 2 in 12101 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 243791 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Daniel Bissinger vertreten.
Die Gesellschaft hatte selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Mit Beschluss vom 16. März 2026 wurde der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens daher mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgewiesen. Eine solche Entscheidung erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren und auch kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wurde.
Gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts besteht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Verkündung der Entscheidung, ihre Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen.
Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist das Insolvenzantragsverfahren der Küchenkommission Berlin Holding GmbH beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.