Dark Mode Light Mode

Insolvenzantrag der Great Place Immobilien Bergen-Enkheim GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 8 IN 840/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Great Place Immobilien Bergen-Enkheim GmbH mit Sitz in der Fahrgasse 49 in 63303 Dreieich hat das Amtsgericht Offenbach am Main eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter der Nummer HRB 55183 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Thomas Schnierle aus Dietzenbach vertreten.

Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Aus diesem Grund wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Eine solche Entscheidung wird getroffen, wenn zwar ein möglicher Insolvenzgrund vorliegt, jedoch keine ausreichenden Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Verfahrenskosten zu finanzieren. Ohne entsprechende Insolvenzmasse kann das Verfahren nicht eröffnet werden.

Mit Beschluss vom 27. Februar 2026 hat das Amtsgericht Offenbach am Main daher entschieden, den Insolvenzantrag nicht weiter zu verfolgen und kein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Great Place Immobilien Bergen-Enkheim GmbH zu eröffnen. Damit ist das Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Offenbach am Main beendet.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Warnungen der IOSCO

Next Post

75 Jahre Bundeskriminalamt: Festakt in Wiesbaden würdigt Rolle der deutschen Zentralstelle im Kampf gegen schwere Kriminalität