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FMA warnt: Vorsicht bei Geschäften mit Anbieter „World Finanz“

Peggy_Marco (CC0), Pixabay

Die österreichische Finanzaufsicht Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat eine offizielle Warnung vor dem Anbieter „World Finanz“ veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine behördliche Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich anzubieten.

Die Aufsichtsbehörde rät daher ausdrücklich davon ab, Geschäftsbeziehungen mit diesem Anbieter einzugehen.

Anbieter tritt mit angeblichem Sitz in Wien auf

Nach den Informationen der Finanzmarktaufsicht gibt der Anbieter an, seinen Sitz in 1010 Wien zu haben. Interessenten werden über verschiedene Kontaktmöglichkeiten angesprochen, darunter:

Nach Einschätzung der FMA ist der Anbieter jedoch nicht berechtigt, Bankgeschäfte in Österreich zu betreiben.

Kreditgeschäfte ohne Konzession unzulässig

Die Finanzmarktaufsicht stellt klar, dass „World Finanz“ nicht über die erforderliche Zulassung verfügt, um Kreditgeschäfte anzubieten. Diese fallen unter das österreichische Bankwesengesetz (BWG).

Nach § 1 Absatz 1 Ziffer 3 BWG dürfen Kreditgeschäfte nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht besitzen.

Da diese Genehmigung im vorliegenden Fall fehlt, ist es dem Anbieter untersagt, solche Geschäfte anzubieten.

Gesetzliche Grundlage der Warnung

Die Veröffentlichung der Warnmeldung basiert auf § 4 Absatz 7 des Bankwesengesetzes. Diese Vorschrift erlaubt es der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit über Anbieter zu informieren, die möglicherweise ohne Genehmigung Finanzdienstleistungen anbieten.

Mit solchen Bekanntmachungen sollen Anleger vor möglichen finanziellen Risiken geschützt werden.

Vorsicht bei unbekannten Finanzanbietern

Die FMA empfiehlt Verbrauchern grundsätzlich, vor dem Abschluss von Finanzgeschäften sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter über eine behördliche Zulassung verfügt.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn:

  • Finanzangebote über Internetseiten oder Telefonvertrieb erfolgen

  • schnelle Kreditzusagen oder außergewöhnlich attraktive Konditionen versprochen werden

  • keine klaren Informationen zur Regulierung des Anbieters vorliegen

Die Warnung der Finanzmarktaufsicht zeigt erneut, dass Anleger bei unbekannten Finanzdienstleistern aufmerksam sein sollten, um sich vor möglichen Betrugsfällen oder unseriösen Geschäftsmodellen zu schützen.

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