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BaFin warnt vor MEX Exchange: Plattform täuscht BaFin-Aufsicht vor

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten auf der Website mexassetexchange(.)com veröffentlicht. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bietet der Betreiber unter der Bezeichnung MEX Exchange dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Angebliche BaFin-Aufsicht offenbar frei erfunden

Besonders brisant: Der Betreiber behauptet auf der Website, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Nach Angaben der Finanzaufsicht entspricht diese Darstellung jedoch nicht der Wahrheit. Eine entsprechende Zulassung oder Aufsicht durch die BaFin besteht nicht.

Darüber hinaus gibt der Anbieter an, seinen Sitz in Eschborn zu haben. Auch diese Darstellung ist laut BaFin irreführend. Eine Verbindung zu einem tatsächlich lizenzierten Wertpapierinstitut aus Eschborn besteht nach Erkenntnissen der Behörde nicht.

Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Die Plattform wirbt offenbar mit Möglichkeiten zum Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten sowie mit Kryptowerten. Für solche Dienstleistungen ist in Deutschland jedoch eine Genehmigung der BaFin erforderlich.

Wenn Anbieter ohne diese Zulassung tätig werden, handelt es sich um einen möglichen Verstoß gegen das Aufsichtsrecht. Für Anleger kann dies erhebliche Risiken bedeuten, da nicht regulierte Anbieter keiner staatlichen Kontrolle unterliegen und im Streitfall häufig schwer greifbar sind.

Anleger sollten Anbieter sorgfältig prüfen

Die BaFin weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland nur mit einer entsprechenden Erlaubnis oder Zulassung der BaFin angeboten werden dürfen. Dennoch treten immer wieder Plattformen auf, die solche Angebote ohne Genehmigung bereitstellen.

Anlegerinnen und Anleger sollten daher vor einer Investition stets prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige BaFin-Lizenz verfügt. Eine solche Überprüfung ist über die Unternehmensdatenbank der BaFin möglich, in der alle zugelassenen Institute und Finanzdienstleister aufgeführt sind.

Die aktuelle Warnung wurde auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) veröffentlicht. Mit solchen Hinweisen informiert die Finanzaufsicht die Öffentlichkeit über Anbieter, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unerlaubt Finanzdienstleistungen anbieten.

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