Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten der Plattform MBS Point veröffentlicht. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die bislang unbekannten Betreiber über die Website mbspoint(.)com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Verdacht auf unerlaubte Finanzangebote
Nach Erkenntnissen der BaFin werben die Betreiber der Internetseite offenbar mit Dienstleistungen rund um Investitionen und den Handel mit Finanzinstrumenten oder Kryptowerten. Für solche Angebote ist in Deutschland jedoch grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Im Fall von MBS Point besteht der Verdacht, dass die Plattform ohne eine entsprechende Erlaubnis tätig ist. Zudem ist unklar, wer genau hinter der Website steht. Für Anleger bedeutet das ein erhöhtes Risiko, da sie im Streitfall häufig keinen identifizierbaren Ansprechpartner haben.
BaFin-Erlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben
In Deutschland dürfen Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen nur mit einer Zulassung der BaFin angeboten werden. Diese Genehmigung stellt sicher, dass Anbieter bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen und unter Aufsicht der Finanzaufsicht stehen.
Die BaFin weist darauf hin, dass immer wieder Unternehmen am Markt auftreten, die entsprechende Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Verbraucher sollten daher besonders vorsichtig sein und vor einer Investition prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich reguliert ist.
Unternehmensdatenbank als wichtige Prüfmöglichkeit
Wer wissen möchte, ob ein Anbieter eine offizielle Zulassung besitzt, kann dies in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen. Dort sind alle Institute und Unternehmen aufgeführt, die eine entsprechende Erlaubnis der Finanzaufsicht besitzen.
Die aktuelle Veröffentlichung der BaFin zu MBS Point erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Mit solchen Hinweisen informiert die Finanzaufsicht die Öffentlichkeit über mögliche unerlaubte Finanzangebote und trägt dazu bei, Anleger vor potenziellen Risiken zu schützen.