Dark Mode Light Mode

Vorläufige Insolvenzverwaltung über Pinewood Partners International Holding GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 533 IN 1646/25

Das Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Pinewood Partners International Holding GmbH, Hermann-Reichelt-Straße 3a in 01109 Dresden, eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37404 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Angelo Pasquarelli vertreten.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde am 06.03.2026 um 09:34 Uhr bestellt:

Frank-Rüdiger Scheffler
Caspar-David-Friedrich-Straße 6
01219 Dresden
Telefon: 0351 47782 31

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht ordnete außerdem an:

  • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht ausdrücklich einer Zahlung an die Schuldnerin zustimmt.

Der Beschluss kann von Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dresden eingesehen werden.

Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Augsburg

Next Post

Psychische Krise im Osten? Sachsen-Anhalt verzeichnet bundesweit stärksten Anstieg bei Depressionen