Aktenzeichen: 2 IN 127/25
Das Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MH Projektmanagement & Consulting GmbH, Holzweg 5 in 72589 Westerheim, am 09. März 2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 735420 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Markus Häberle vertreten.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Bauer
Rosengasse 15
89073 Ulm
Telefon: 0731 1450 0
E-Mail: info@eisenbeis-ra.de
Zentrale Maßnahmen des Gerichts
Zur Sicherung der Insolvenzmasse bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung ordnete das Gericht mehrere Maßnahmen an:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind vorläufig untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
- Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
- Der Gesellschaft wurde untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; diese Befugnis liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter.
- Der Insolvenzverwalter darf Bankguthaben und Forderungen einziehen und hierfür Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse eröffnen.
- Kreditinstitute der Schuldnerin sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.
- Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Unterlagen zu prüfen und Auskünfte bei Behörden, Banken oder anderen Stellen einzuholen, um die Vermögenslage zu klären.
Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters
Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Schuldnerin und prüft insbesondere, ob das vorhandene Vermögen die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann.
Rechtsmittel
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Ulm sofortige Beschwerde eingelegt werden.