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Staatsanwaltschaft Leipzig

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Leipzig

758 Js 20665/​17

Strafvollstreckungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig

gegen Enrico Kurschewski, geb. am 12.02.1980 wegen Diebstahls u. a.

Mit Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 26.092018, Az. 203 Ls 758 Js 20665/​17, wegen Diebstahls u. a. wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von insgesamt 44.830,45 € gemäß §§ 73, 73 c StGB angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt u. a. folgender Sachverhalt zugrunde:

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, spätestens zu Beginn des Jahres 2016, fasste der Verurteilte den Entschluss, sich durch die fortgesetzte Begehung rechtswidriger, gegen fremdes Eigentum bzw. Vermögen gerichteter Straftaten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und erheblichem Umfang zu verschaffen, um auf diese Weise seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Im Einzelnen handelt sich um die aus folgende Taten:

1.
Zu einem nicht genau feststellbaren Zeitpunkt am 08.04.2016 zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr entwendete der Verurteilte in der Wohnung des Guido Seifert in 04177 Leipzig die ec-Karte des Geschädigten Seifert.

2.-19.
Sodann begab sich der Verurteilte in verschiedene Handelseinrichtungen, um dort diverse Waren zu erwerben, welche er unter Vorlage der zuvor von Guido Seifert entwendeten ec-Karte gegen dessen Willen im elektronischen Lastschriftverfahren bezahlte.

Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgend benannten Fälle:

Nr. Datum Uhrzeit Händler Anschrift Ware (soweit bekannt) /​ Preis
2. 08.04.2016 21:42 Kaufland Portitzer Straße 34, 04425 Taucha 85,83 EUR
3. 09.04.2016 18:44 Netto Graßdorfer Str. 15a, 04425 Taucha 64,36 EUR
4. 09.04.2016 19:09 Netto Max-Lieber.-Str. 1, 04425 Taucha 34,33 EUR
5. 09.04.2016 21:04 Kaufland Torgauer Str. 279, 04347 Leipzig 79,27 EUR
6. 09.04.2016 21:56 Kaufland Portitzer Straße 34, 04425 Taucha 105,64 EUR
7. 11.04.2016 17:21 toom Torgauer Str. 271, 04347 Leipzig 47,32 EUR
8. 11.04.2016 18:04 Kaufland Torgauer Str. 279, 04347 Leipzig 75,43 EUR
9. 11.04.2016 18:39 Dehner Otto-Schmidt-Str. 2, 04425 Taucha 77,51 EUR
10. 11.04.2016 19:59 Netto Graßdorfer Str. 15a, 04425 Taucha 64,35 EUR
11. 11.04.2016 20:52 Kaufland Portitzer Straße 34, 04425 Taucha 99,95 EUR
12. 12.04.2016 09:19 Kaufland Portitzer Straße 34, 04425 Taucha 91,24 EUR
13. 13.04.2016 17:18 Dehner Otto-Schmidt-Str. 2, 04425 Taucha 85,48 EUR
14. 13.04.2016 21:16 Kaufland Dresdner Str. 78, 04317 Leipzig 89,90 EUR
15. 14.04.2016 21:03 Kaufland Torgauer Str. 279, 04347 Leipzig 82,38 EUR
16. 15.04.2016 21:40 Kaufland Portitzer Straße 34, 04425 Taucha 77,98 EUR
17. 16.04.2016 08:52 Kaufland Torgauer Str. 279, 04347 Leipzig 79,90 EUR
18. 16.04.2016 17:20 Globus An der Passage 1, 04356 Leipzig Gutscheinkarten /​
80,00 EUR
19. 16.04.2016 17:34 Globus An der Passage 1, 04356 Leipzig Lebens- u. Genussmittel /​
69,83 EUR

20.
Aufgrund eines neu gefassten Tatentschlusses bestellte der zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 08.04.2016, 08:30 Uhr und dem 20.07.2016 auf der Internetplattform Smartfrog.com unter dem Namen „Seifert“ kostenpflichtige Waren oder Dienstleistungen nicht näher feststellbarer Art zu einem Preis von 422,99 Euro.

Zur Bezahlung der Leistungen erteilte der Verurteilte der Firma Ayden Client Management Foundation Stichting, Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, elektronisch ein Lastschriftmandat, um den entsprechenden Kaufpreis für eigene Rechnung bzw. die Firma Smartfrog Ltd. Irland einzuziehen. Dabei gab der Verurteilte die Daten der – unter Tatziffer 1. entwendeten – ec-Karte an. Guido Seifert ließ den eingezogenen Betrag von 422,99 Euro zurückbuchen, so dass entweder der Firma Ayden Client Management oder der Firma Smartfrog Ltd. Irland ein entsprechender Schaden entstanden ist.

21.-22.
Der Verurteilte begab sich in verschiedene Handelseinrichtungen, um dort diverse Waren zu erwerben, welche er unter Vorlage der zuvor auf unbekannte, jedoch rechtswidrige Weise erlangten ec-Karte des Carl Alexander Strobel im elektronischen Lastschriftverfahren bezahlte.

Es entstanden der Firma Kaufland – Carl Alexander Strobel ließ die eingezogenen Beträge auf sein Konto zurückbuchen – entsprechende Schäden.

Im Einzelnen handelt es sich um die nachfolgend benannten Fälle:

Nr. Datum Uhrzeit Händler Anschrift Ware (soweit bekannt)/​ Preis
21 14.05.2016 21:24 Kaufland Portitzer Straße 34, 04425 Taucha 63,83 EUR
22 17.05.2016 15:28 Kaufland Kiewer Str. 30, 04205 Leipzig 84,98 EUR

23.
Der Verurteilte verschaffte sich in der Zeit zwischen dem 17.08.2016, 18:00 Uhr und dem 19.08.2016, 05:45 Uhr das Fahrrad des Geschädigten Huschka nachdem ein Dritter – wie vom Angeschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen – dieses entwendet oder sonst unrechtmäßig erlangt hatte.

24.
Zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt am 23.11.2016 zwischen 09:00 Uhr und 13:30 Uhr drang der Verurteilte – vermutlich mit einem unbekannten Dritten – in die Wohnung der Geschädigten Walzebuck in 04155 Leipzig gewaltsam ein und entwendete Bargeld in Höhe von 250,– Euro sowie einen Wohnungsschlüssel, Schmuck, Münzen, Parfüm, einen Korb sowie diverse technische Geräte, darunter ein Notebook und eine Digitalkamera im Gesamtwert von mindestens 1.700,– Euro.

26.
Der Verurteilte drang – vermutlich mit einem unbekannten Dritten – zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 13.12.2016,18:00 Uhr und dem 14.12.2016, 07:50 Uhr in die Büroräume der Rechtsanwaltskanzlei Fieber und Kollegen in 04105 Leipzig gewaltsam ein und entwendete dort eine Geldkassette mit 30,– Euro Bargeld, einen grauen Tresor mit diversen Unterlagen, mehrere Akten sowie ein Kartenlesegerät im Gesamtwert von etwa 450,– Euro.

28.
Der Verurteilte drang zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 16.01.2017, 18:00 Uhr und dem 17.01.2017, 09:00 Uhr gemeinsam mit einem unbekannten Täter in die Büroräume der Schmuckwerkstatt des Markus Hübner in 04155 Leipzig gewaltsam ein und entwendete sodann 432 Schmuckstücke im Gesamtwert von 31.162,– Euro sowie drei auf Martin Hübener ausgestellte ec-Karten.

29.
Zu einem nicht mehr näher feststellbaren Zeitpunkt am 20.01.2017 zwischen 07:00 Uhr und 13:00 Uhr drang der Verurteilte – vermutlich mit einem unbekannten Dritten entsprechend des zuvor gemeinsam gefassten Tatplanes – in die Wohnung des Geschädigten Gerlich in 04105 Leipzig ein und entwendete 1000,– Euro Bargeld, technische Geräte, darunter ein Notebook mit Tasche und Netzteil, eine Festplatte und ein iPod sowie diverse Kleidungs- und Schmuckgegenstände im Gesamtwert von mindestens 2.500,– Euro.

30.
Der Verurteilte und ein Dritter drangen zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 17.03.2017, 18:45 Uhr und dem 18.03.2017, 08:45 Uhr in die Geschäftsräume der Firma Fahrrad Hammer in 04157 Leipzig ein und entwendeten dort drei Fahrräder der Marke Cube, davon eines als E-Bike, zwei Rucksäcke, umfangreiches Fahrradzubehör und Fahrradbeschreibungen sowie Werkzeug im Gesamtwert von ca. 5.400,– Euro.

31.
Der Verurteilte und ein Dritter drangen zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 25.03.2017, 15:00 Uhr und dem 26.03.2017, 10:40 Uhr in die Büroräume der Firma Timepart Personalservice GmbH in 04157 Leipzig und entwendeten einen Laptop Apple samt Zubehör, ein i-Pad Apple samt Ladegerät, ein Sparschwein mit 50,- Euro Bargeld, einen Safe samt 1.000,– Euro Bargeld, Schlüssel und Schließkarte zur Haus-/​Bürotür, eine PC-Tower Apple, einen Staubsauger, eine nicht funktionsfähige Alarmanlage im Gesamtwert von mindestens 6.000,– Euro.

32.
Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 25.03.2017, 15:00 Uhr und dem 26.03.2017, 10:40 Uhr drangen der Verurteilte und ein Dritter in die Büroräume der Firma Gurkware Solutions GbR in 04157 Leipzig, ein und entwendeten einen IMac-Laptop im Wert von ca. 2.000,– Euro.

Als Tatverletzte/​r können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft anmelden, § 459 k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459 k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459 k Abs. 5 StPO.

Sofern Sie von demjenigen, gegen den sich die Einziehung von Wertersatz richtet, befriedigt werden/​worden sind, legen Sie der Staatsanwaltschaft hierüber bitte eine Quittung vor, da der Einziehungsbetroffene in diesem Fall von der Staatsanwaltschaft in dem Umfang einen Ausgleich aus dem Verwertungserlös verlangen kann, in dem dieser an Sie auszukehren gewesen wäre, § 459 l Abs. 2 S. 1, 2 StPO.

Sie können zudem eine Auskehrung von der Staatsanwaltschaft verlangen,

sofern nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens ein Überschuss verbleibt und Sie keine Quote im Insolvenzverfahren erhalten haben, § 459m Abs. 1 S. 1 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens),

wenn ein Insolvenzverfahren nicht durchgeführt wird, weil die Staatsanwaltschaft im Sinne des § 111i Abs. 2 S. 2 StPO von einer Antragstellung absieht, § 459m Abs. 1 S. 4 StPO (nur möglich innerhalb einer Frist von 2 Jahren ab Absehen von der Antragstellung),

wenn nach rechtskräftiger Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder nach Abschluss der Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Vollstreckung einer Wertersatzeinziehung erfolgreich durch die Staatsanwaltschaft vollstreckt wird, § 459m Abs. 2 StPO.

In den genannten Fällen des § 459 m StPO ist eine Auskehrung durch die Staatsanwaltschaft allerdings nur unter Vorlage eines Endurteils im Sinne des § 704 ZPO oder eines sonstigen Vollstreckungstitels im Sinne des § 794 ZPO, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt, möglich.

In den Fällen des § 459 m StPO erfolgt die Auskehrung an den jeweiligen Verletzten nach dem Prioritätsprinzip, also nach der Reihenfolge der Anmeldungen bei der Staatsanwaltschaft.

Abschließend werden Sie darauf hingewiesen, dass Ihr Rechtnachfolger (bei: Erbschaft, gesetzlichem Forderungsübergang auf den Versicherer, Forderungsabtretung) an Ihre Stelle tritt und dazu berechtigt ist, den Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses an sich zu verlangen.

Der/​Die Verletzte möge sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Leipzig, Alfred-Kästner-Straße 47, 04275 Leipzig, zum Aktenzeichen R008 VRs 758 Js 20665/​17 schriftlich in Verbindung setzen.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

 

 

gez. Kratz
Rechtspflegerin

 

 

Hinweis:

Diese Veröffentlichung ist eine Übernahme aus dem Bundesanzeiger. Sobald wir Kenntnis davon erhalten, dass dieser Eintrag gelöscht wurde, löschen wir diesen Eintrag natürlich auch inklusive Google-Cache-Antragslöschung. Wir verweisen auch auf unser Impressum.

 

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