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BaFin warnt vor exomarkets(.)pro – Verdacht auf unerlaubte Finanzgeschäfte und Identitätsdiebstahl

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten auf der Website exomarkets(.)pro. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.

Der Betreiber tritt unter der Bezeichnung „Exomarkets“ auf, ohne eine konkrete Rechtsform zu nennen. Als angebliche Geschäftssitze werden Dublin (Irland) und London (Vereinigtes Königreich) angegeben. Die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden erfolgt unter anderem über E-Mail-Adressen wie support@exomarkets.de, compliance@exomarkets.de oder s.reimann@exomarkets.de.

Behauptete Registrierungen nicht nachweisbar

Auf der Website werden angebliche Registrierungen bei Finanzaufsichtsbehörden in verschiedenen Ländern aufgeführt. Diese Angaben lassen sich nach BaFin-Erkenntnissen jedoch nicht bestätigen. Für Anleger ist das ein zentrales Warnsignal: Fehlende oder nicht überprüfbare Zulassungen sind ein erhebliches Risiko.

Verdacht auf Identitätsdiebstahl

Besonders brisant: In vorgelegten Unterlagen wird behauptet, Exomarkets gehöre zur EC Markets Group LTD sowie zur „Tochtergesellschaft“ Multi Asset Solutions Limited. Beide Unternehmen sind bei der britischen Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) registriert.

Nach Angaben der BaFin liegen jedoch keinerlei Hinweise darauf vor, dass diese Gesellschaften tatsächlich in Verbindung mit der Website exomarkets(.)pro oder den dort angebotenen Dienstleistungen stehen. Die Behörde geht deshalb von Identitätsdiebstählen aus.

Solche Fälle sind nicht neu: Unseriöse Plattformen nutzen häufig die Namen regulierter Unternehmen, um Seriosität vorzutäuschen und Vertrauen zu schaffen.

Fehlende BaFin-Erlaubnis

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt eine ausdrückliche Erlaubnis der BaFin. Liegt diese nicht vor, dürfen entsprechende Geschäfte hierzulande nicht betrieben werden.

Die aktuelle Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz. Beide Regelungen ermöglichen der BaFin, die Öffentlichkeit über unerlaubt tätige Anbieter zu informieren.

Was Anleger jetzt beachten sollten

  • Vor jeder Investition prüfen, ob ein Anbieter in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist.

  • Vorsicht bei Plattformen mit ausländischen Adressen und fehlender transparenter Rechtsform.

  • Misstrauisch werden bei Verweis auf bekannte regulierte Unternehmen, wenn die Verbindung nicht eindeutig nachweisbar ist.

  • Keine Einzahlungen leisten, solange die Seriosität nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Fazit

Die Warnung der BaFin zu exomarkets(.)pro ist deutlich: Es bestehen Hinweise auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen sowie auf mögliche Identitätsdiebstähle. Für Anleger bedeutet das ein erhebliches Risiko.

Eine kurze Überprüfung in der BaFin-Datenbank kann vor hohen finanziellen Verlusten schützen. Im Zweifel gilt: Keine Investition ohne nachweisbare Regulierung.

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