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Insolvenzantrag der MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 810 IN 1319/25 M-82-

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MaKant Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Schlitzer Straße 8 in 60386 Frankfurt am Main, hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 78942 eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführer Gregor Kantoch und Martin Makolski vertreten. Mit Beschluss vom 16. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 26 Absatz 1 der Insolvenzordnung. Danach ist ein Insolvenzantrag zurückzuweisen, wenn keine kostendeckende Masse vorhanden ist. In einem solchen Fall wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und kein Insolvenzverwalter bestellt.

Für Gläubiger bedeutet die Abweisung, dass eine geordnete gemeinschaftliche Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nicht stattfindet. Mit dem Beschluss vom 16. Februar 2026 ist das Insolvenzantragsverfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main beendet worden.

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