Aktenzeichen 105 IN 176 26
Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der VEG Industrieservice GmbH mit Sitz in der Dieselstraße 3 in 76316 Malsch hat das Amtsgericht Karlsruhe am 23. Februar 2026 um 9 Uhr 40 umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen .
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 747822 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Dr. Jens Stegemann vertreten . Mit der Entscheidung soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weiter verschlechtert.
Das Gericht untersagte sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorläufig gestoppt .
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Gebhard, Steinhäuserstraße 20 in 76135 Karlsruhe, bestellt . Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Zugleich wurde er als Sachverständiger beauftragt zu untersuchen, ob ein insolvenzrechtlicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Besonders einschneidend ist die Übertragung der Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände auf den vorläufigen Insolvenzverwalter. Der Gesellschaft ist es untersagt, selbstständig über ihre Konten oder Forderungen zu verfügen. Robert Gebhard ist ermächtigt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen, die den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung entsprechen. Für die Kontoführung darf er Masseverbindlichkeiten im Sinne der Insolvenzordnung begründen .
Kreditinstitute, bei denen die Gesellschaft Konten unterhält, sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen, insbesondere durch Vorlage detaillierter Umsatzübersichten für das laufende und das vorangegangene Jahr. Auch Drittschuldner dürfen Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen zu betreten, Unterlagen einzusehen und sämtliche erforderlichen Auskünfte einzuholen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, umfassend mitzuwirken und die wirtschaftlichen Verhältnisse transparent offenzulegen .
Gegen den Beschluss kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Karlsruhe eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist formgerecht einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen .
Mit der Anordnung vom 23. Februar 2026 hat das Insolvenzgericht die Weichen für eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Lage der VEG Industrieservice GmbH gestellt und zugleich die Vermögenswerte des Unternehmens unter gerichtlichen Schutz gestellt.