Aktenzeichen 3607 IN 11355 25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pander Malereibetrieb GmbH mit Sitz in der Milowstraße 5 in 14195 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20. Februar 2026 um 17 Uhr 57 umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet .
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregister Nummer HRB 173192 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Michael Pander vertreten . Ziel des Beschlusses ist es, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhindern.
Das Gericht untersagte sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden einstweilen eingestellt .
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Geraldine Mocci, Berliner Straße 117 in 10713 Berlin, bestellt . Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit ihrer Zustimmung wirksam. Insbesondere ist der Gesellschaft die eigenständige Einziehung von Außenständen untersagt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist damit betraut, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten. Sie ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder sowie Schecks entgegenzunehmen und ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten. Dieses Sonderkonto hat den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu entsprechen .
Zugleich wurde den Drittschuldnern ausdrücklich verboten, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Sie sind aufgefordert, Leistungen ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu erbringen. Diese wurde zudem beauftragt, die entsprechenden Zustellungen vorzunehmen.
Um sich ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage zu verschaffen, ist die vorläufige Insolvenzverwalterin berechtigt, Geschäftsräume und betriebliche Einrichtungen einschließlich Nebenräume zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen sowie Auskünfte bei Dritten einzuholen. Dazu zählen insbesondere Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichte und Staatsanwaltschaften. Auch die Einsichtnahme in Grundbücher ist ihr gestattet, soweit Eintragungen die Schuldnerin betreffen .
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist formgerecht einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen .
Mit dem Beschluss vom 20. Februar 2026 hat das Insolvenzgericht die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die wirtschaftliche Substanz der Pander Malereibetrieb GmbH zu sichern und eine geordnete Prüfung der weiteren Verfahrensschritte zu gewährleisten.