Aktenzeichen: 504 IN 8/26
Mit Beschluss vom 19. Februar 2026 hat das Amtsgericht Wuppertal im Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 504 IN 8/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Paul Graf Beteiligungsgesellschaft mbH angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4048 eingetragen und hat ihren Sitz in der Straße Höfen 58 in 42277 Wuppertal. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Geschäftsführer Herrn Wilm Graf.
Die gerichtliche Entscheidung erfolgte um 11:47 Uhr auf Grundlage der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung. Ziel der Anordnung ist es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Lambrecht mit Kanzleisitz in der Mühlenstraße 36 in 40213 Düsseldorf bestellt. Mit seiner Bestellung geht die Verpflichtung einher, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen, die Vermögenswerte zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.
Ab dem Zeitpunkt der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird die eigenständige Verfügungsmacht der Gesellschaft erheblich eingeschränkt. Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft, den sogenannten Drittschuldnern, ausdrücklich untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner wurden aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen.
Darüber hinaus hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Auch diese Maßnahme dient der Sicherung einer geordneten Verfahrensdurchführung und dem Schutz der Insolvenzmasse.
Mit diesem Beschluss ist ein wichtiger Schritt im vorläufigen Insolvenzverfahren vollzogen worden. In den kommenden Wochen wird geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Perspektiven sich für die weitere Entwicklung der Gesellschaft ergeben.