Aktenzeichen: 1502 IN 65/26
Das Amtsgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1502 IN 65/26 am 19. Februar 2026 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Medizinischer Dienst für Patientenbetreuung in Deutschland Pharmar GmbH German Medical Service angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Kobellstraße 2 in 80336 München ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 211271 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer vertreten.
Mit dem Beschluss reagiert das Insolvenzgericht auf den Eigenantrag der Gesellschaft zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ziel der angeordneten Maßnahmen ist es, das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu sichern und die Grundlage für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu schaffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas E. Funk, Herzog Heinrich Straße 9 in 80336 München, bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens zu überwachen und das vorhandene Vermögen zu sichern. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung von Außenständen.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt und bereits eingeleitete Vollstreckungen einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, vollstreckungsbefangenes Vermögen in Besitz zu nehmen und insbesondere Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm einzurichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur noch an ihn leisten, sofern er einer Zahlung an die Gesellschaft nicht ausdrücklich zustimmt. Auch Kassenguthaben der Schuldnerin können von ihm auf ein gesondertes Verfahrenskonto eingezogen werden.
Mit diesen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens gesichert bleiben und eine transparente Prüfung der Sanierungs oder Abwicklungsmöglichkeiten erfolgen kann.
Die vollständige Entscheidung des Gerichts ist unter dem Aktenzeichen 1502 IN 65/26 veröffentlicht und wurde vom Amtsgericht München am 19. Februar 2026 erlassen.