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Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse im Verfahren der BocoTech AG

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 96 IN 228/25

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17763 eingetragenen BocoTech AG mit Sitz in der Dr. Lieser Straße 2 in 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Manfred Plischke, Ahornweg 18 in 61449 Steinbach, hat das Amtsgericht Bonn am 17.02.2026 eine abschließende Entscheidung getroffen.

Die BocoTech AG ist im Bereich der Vermarktung von Fertigungstechnologien tätig, insbesondere zur Herstellung von Hygieneartikeln sowie weiteren auf Textilien oder textilähnlichen Materialien basierenden Produkten. Mit Antrag vom 16.12.2025, eingegangen bei Gericht am 17.12.2025, begehrte die Gesellschaft die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen.

Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der vorhandenen Vermögenssubstanz kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Masse nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist jedoch unter anderem, dass zumindest die Verfahrenskosten gedeckt sind oder deren Deckung hinreichend wahrscheinlich erscheint. Ist dies nicht der Fall, sieht die Insolvenzordnung zwingend die Abweisung des Antrags mangels Masse vor.

Mit Beschluss vom 17.02.2026 wurde der Antrag der Schuldnerin daher mangels Masse abgewiesen. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens findet folglich nicht statt. Die Entscheidung hat zur Folge, dass kein Insolvenzverfahren durchgeführt wird und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Zugleich entfällt die Möglichkeit einer geordneten gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.

Mit diesem Beschluss ist das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Amtsgericht Bonn abgeschlossen.

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