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Insolvenzverfahren über die Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 70e IN 4/26 – Amtsgericht Köln

Das Amtsgericht Köln hat im Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem Aktenzeichen 70e IN 4/26 am 14. Februar 2026 um 20:12 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Konrad Adenauer Straße 13 in 50996 Köln ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 120238 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Markus Mingers vertreten.

Die Kanzlei ist auf die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten gemäß § 59 c Abs. 1 BRAO spezialisiert, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Hierzu zählen unter anderem das Handels und Gesellschaftsrecht, das Konzern und Kartellrecht, das Arbeitsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz sowie das gesamte Mergers and Acquisitions Geschäft. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist dabei nicht auf diese Rechtsgebiete beschränkt.

Zur Sicherung der Insolvenzmasse bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. Marc d Avoine, Im Zollhafen 22 in 50678 Köln, zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Zugleich wurde ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet. Damit ist der Schuldnerin jede eigenständige Verfügung über ihr Vermögen untersagt. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und sonstigen Forderungen ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.

Schuldner der Gesellschaft werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu leisten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Vermögenswerte der Gesellschaft zu sichern und eine Benachteiligung der Gläubiger bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.

Amtsgericht Köln, Beschluss im Verfahren 70e IN 4/26 vom 14. Februar 2026.

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  1. Die letzte Frau Mingers hat ihm mit ihrem Lifestyle das Portemonnaie mal so richtig leer gemacht! Lipödem, welches keins war sollte man nicht vom Geschäftskonto bezahlen!

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