Aktenzeichen 43 IN 13/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Gamma Grundbesitz GmbH mit Sitz in Bedburg Hau hat das Amtsgericht Kleve am 12. Februar 2026 um 16:18 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft, die im Handelsregister unter HRB 18525 geführt wird und sich schwerpunktmäßig mit der Verwaltung von Grundbesitz unabhängig von Beteiligungsformen befasst, wird durch Geschäftsführer Florian Phillip Heuvelmann vertreten.
Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bestellte das Gericht den Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Markus Kier zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Mit der gerichtlichen Entscheidung sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Gesellschaft nur noch wirksam, wenn sie mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu ermöglichen.
Darüber hinaus wurden Schuldner der Gesellschaft angewiesen, ausstehende Zahlungen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen zu leisten, sondern diese ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und damit die Liquidität der künftigen Insolvenzmasse zu sichern. Gleichzeitig untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, und setzte bereits eingeleitete Vollstreckungen vorläufig aus. Mit diesen Sicherungsmaßnahmen wird der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft umfassend zu prüfen und über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu entscheiden.