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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die OEG Objektentwicklungsgesellschaft Mainz GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 10 IN 343/25

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der OEG Objektentwicklungsgesellschaft Mainz GmbH mit Sitz in Mainz-Kastel hat das Amtsgericht Wiesbaden am 13. Februar 2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Mit diesem Schritt reagiert das Gericht auf den gestellten Insolvenzantrag und leitet Maßnahmen ein, die der Sicherung der wirtschaftlichen Substanz des Unternehmens dienen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser von der Kanzlei LIESER Rechtsanwälte in Wiesbaden bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die Vermögenslage der Gesellschaft zu überwachen und sicherzustellen, dass keine nachteiligen Veränderungen eintreten, die die spätere Insolvenzmasse schmälern könnten. Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind seit der gerichtlichen Entscheidung nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam.

Gleichzeitig wurden die Schuldner der Gesellschaft angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung zu leisten, sodass Forderungseingänge kontrolliert und ordnungsgemäß gesichert werden können. Diese Maßnahmen schaffen die Grundlage für eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, auf deren Basis das Insolvenzgericht zu einem späteren Zeitpunkt über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens entscheiden wird.

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