Aktenzeichen 2 IN 1182/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Erste Mannheimer Brezelfabrik Joseph Ams GmbH & Co. KG mit Sitz in Mannheim hat das zuständige Insolvenzgericht am 12. Februar 2026 um 15:34 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beschlossen und die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen wird über seine persönlich haftende Gesellschafterin, die Ams Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft mbH, vertreten, deren Geschäftsführer Peter Bender die Gesellschaft nach außen vertritt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung aus Mannheim bestellt. Mit der gerichtlichen Entscheidung dürfen Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen, untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Maßnahmen einstweilen eingestellt. Ziel dieser Anordnungen ist es, die wirtschaftliche Substanz des Betriebs bis zur Entscheidung über die endgültige Verfahrenseröffnung zu sichern.
Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt insbesondere die Kontrolle über Bankkonten und Forderungen des Unternehmens. Der Gesellschaft wurde untersagt, eigenständig über Konten oder Außenstände zu verfügen. Stattdessen ist der Verwalter berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, Forderungen geltend zu machen sowie Sonderkonten einzurichten, über die die künftige Insolvenzmasse verwaltet werden kann. Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassende Auskünfte zu den Kontobewegungen zu erteilen. Ebenso wurden Drittschuldner angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Darüber hinaus ist der Verwalter befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen und sämtliche erforderlichen Informationen einzuholen, um die Vermögenslage des Unternehmens umfassend zu prüfen. Ein wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit besteht darin festzustellen, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken und ob Perspektiven für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.