Die deutsche Finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Positionslimits für bestimmte Stromderivate an der Energiebörse European Energy Exchange (EEX) festgelegt. Betroffen sind die Kontrakte German Power Future (Base) sowie German Power Option (Base). Die Allgemeinverfügung tritt am 20. Februar 2026 in Kraft.
Reaktion auf stark gestiegene Marktpositionen
Hintergrund der Maßnahme sind signifikant hohe offene Kontraktpositionen („Open Interest“) in den betroffenen Warenderivaten. Solche Positionen geben an, wie viele Futures- oder Optionskontrakte insgesamt noch nicht glattgestellt oder erfüllt wurden. Steigt dieser Wert stark an, kann dies das Risiko von Marktverzerrungen oder übermäßiger Spekulation erhöhen. Positionslimits sollen deshalb verhindern, dass einzelne Marktteilnehmer übermäßig große Engagements aufbauen und dadurch die Preisbildung beeinflussen.
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die BaFin Positionslimits für jedes signifikante Warenderivat festsetzen, das an einem inländischen Handelsplatz gehandelt wird. Als signifikant gilt ein Derivat, wenn sein durchschnittliches Open Interest im Jahresmittel mindestens 300.000 handelbare Einheiten erreicht.
Abstimmung mit europäischer Aufsicht
Vor Erlass der Verfügung führte die BaFin eine Anhörung durch und informierte zudem die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) über die geplanten Grenzwerte. Die ESMA veröffentlichte ihre Stellungnahme im Anschluss auf ihrer Website.
Mit der Festlegung der Positionslimits will die Finanzaufsicht die Stabilität und Transparenz im Energie-Derivatemarkt stärken und sicherstellen, dass die Preisbildung an der Strombörse weiterhin von einem ausgewogenen Marktgeschehen geprägt bleibt.