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Eigenverwaltungsverfahren bei Halberstädter Bäcker und Konditoren GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen 340 IN 53/26 (351) hat das Amtsgericht Magdeburg am 6. Februar 2026 für die Halberstädter Bäcker und Konditoren GmbH mit Sitz in Halberstadt wichtige verfahrenssichernde Maßnahmen angeordnet. Das traditionsreiche Unternehmen, das in der Herstellung und im Vertrieb von Bäckerei- und Konditorenerzeugnissen sowie in der Produktion von Speiseeis und dem Betrieb gastronomischer Angebote tätig ist, hat einen Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Im Rahmen dieses Eigenverwaltungsverfahrens bleibt die Gesellschaft berechtigt, ihr Vermögen weiterhin selbst zu verwalten und über dieses zu verfügen. Die operative Verantwortung verbleibt somit zunächst bei der Geschäftsführung unter Leitung von Geschäftsführerin Eva Kilian, während das Verfahren zugleich unter gerichtlicher Aufsicht fortgeführt wird. Ziel dieser Verfahrensform ist es, die wirtschaftliche Sanierung des Unternehmens unter Beibehaltung der betrieblichen Strukturen zu ermöglichen und damit die Fortführungsperspektiven zu verbessern.

Zur Überwachung des Verfahrens bestellte das Gericht Diplom-Wirtschaftsjurist Lars Rühmland aus Magdeburg zum vorläufigen Sachwalter. Seine Aufgabe besteht darin, die Geschäftsführung bei der Fortführung des Unternehmens zu kontrollieren, die wirtschaftliche Lage zu prüfen und die Interessen der Gläubiger zu wahren. Durch die Kombination aus Eigenverwaltung und sachwalterlicher Aufsicht soll eine geordnete Restrukturierung ermöglicht werden, während gleichzeitig Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten gewährleistet bleiben.

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