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Vorläufige Insolvenzverwaltung über sun-X GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzantragsverfahren mit dem Aktenzeichen IN 88/26 hat das Amtsgericht Landshut am 6. Februar 2026 um 12:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der sun-X GmbH mit Sitz in Fraunberg angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256501 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Pascal Liebold vertreten.

Mit der gerichtlichen Entscheidung wurden Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern. Seit Erlass des Beschlusses sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen, sodass sämtliche finanzielle Bewegungen unter gerichtlicher Kontrolle stehen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc-André Kuhne aus Erding bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zu überprüfen, vorhandene Vermögenswerte zu sichern und die Voraussetzungen für die weitere Entscheidung des Insolvenzgerichts vorzubereiten. Die angeordneten Maßnahmen dienen dazu, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und eine geordnete Fortführung des Verfahrens sicherzustellen.

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